Zum Inhalt springen
Website-Projekt besprechen →

Local SEO für Praxen: Google-Profil, Bewertungen und Berufsordnung

Local SEO für Praxen: Was Arztpraxen im Google-Profil tun können, wie Sie Patienten um Bewertungen bitten und was HWG und Berufsordnung dazu sagen.

Aktualisiert am 10 Min. Lesezeit mcmedia
Teilen
Titelbild mit dem Titel „Local SEO für Praxen: Google-Profil, Bewertungen und Berufsordnung“ und einer stilisierten Kartensuche mit Trefferliste auf dunkelblauem Grund

Local SEO für Praxen bedeutet: Ihr Google-Unternehmensprofil vollständig und aktuell halten, Name, Adresse und Telefonnummer überall gleich schreiben, Patienten gleichermaßen um eine Bewertung bitten und auf Bewertungen ohne Behandlungsdetails antworten. Eine Platzierung im Local Pack, dem Kartenblock über den normalen Treffern, sagt kein seriöser Anbieter zu. Google schreibt selbst: „Ein besseres lokales Ranking bei Google kann nicht eingefordert werden, auch nicht gegen Bezahlung.“ (Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 12.10.2026).

Für Praxen gelten zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Berufsordnung und die Schweigepflicht. Sie stehen im Abschnitt zu den Bewertungen und im Abschnitt zum Berufsrecht. Wer Profil und Bewertungen nicht selbst pflegen will, findet den Umfang eines laufenden Pakets auf der Seite Local SEO Paket. Eine Einordnung für alle Branchen gibt der Beitrag Local SEO Paket für kleine Betriebe. Der Leitfaden Local SEO behandelt das Thema branchenübergreifend.

Wie entscheidet Google, welche Praxen im Local Pack stehen?

Google nennt drei Faktoren: „Lokale Suchergebnisse basieren hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit.“ Die Entfernung zwischen Suchendem und Praxis ändern Sie nicht: „Bei der Entfernung wird berücksichtigt, wie weit ein Unternehmen vom suchenden Kunden entfernt ist.“ Relevanz und Beliebtheit beeinflussen Sie über ein vollständiges Profil und über die Bewertungen.

Dass die Terminsuche im Netz beginnt, zeigt eine Bitkom-Umfrage. Laut Bitkom haben „64 Prozent der Deutschen“ mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart, „2024 lag er noch bei 50 Prozent, 2023 sogar erst bei 36 Prozent“. Befragt wurden 1.145 Personen ab 16 Jahren, Erhebungszeitraum KW 38 bis KW 43 2025 (Bitkom, Presseinformation vom 22.12.2025, abgerufen am 12.10.2026). Die Umfrage fragt nach der Buchung, nicht nach der Suche über Google. Sie zeigt aber, dass Termine im Netz zum Alltag gehören. Wie das Local Pack für lokale Unternehmen allgemein funktioniert, erklärt der Grundlagen-Leitfaden zum Local Pack.

Anteil, der schon mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart hat
Anteil, der schon mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart hat Liniendiagramm mit 3 Werten. 2023: 36 %. 2024: 50 %. Ende 2025: 64 %.
Anteil, der schon mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart hat
KategorieWert
202336 %
202450 %
Ende 202564 %

Quelle: Bitkom, repräsentative Umfrage unter 1.145 Personen ab 16 Jahren, Presseinformation vom 22.12.2025.

Was gehört in das Google-Unternehmensprofil einer Praxis?

Google schreibt: „Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt.“ Zu den Angaben zählt Google die Adresse, die Öffnungszeiten und „Um welche Art von Unternehmen es sich handelt“ (Kategorien). Für eine Praxis heißt das:

  • Kategorie: Wählen Sie die Kategorie, die Ihre Fachrichtung beschreibt, und ergänzen Sie nur Schwerpunkte, die Sie tatsächlich anbieten. Eine allgemeine Kategorie sagt weniger über Ihre Fachrichtung aus als eine genaue.
  • Vollständige Angaben: Adresse, Telefonnummer, Website, Öffnungszeiten, Fotos der Praxis und eine sachliche Beschreibung.
  • Aktuelle Öffnungszeiten: Das gilt besonders vor Feiertagen und in Urlaubszeiten.

Praxis und einzelne Ärzte: Wer bekommt ein eigenes Profil?

Die Richtlinien für Unternehmensprofile nennen Ärzte und Zahnärzte „unabhängige Fachkräfte“. Dort steht: „Unabhängige Fachkräfte sollten eigene Unternehmensprofile erstellen, wenn: sie Kundenverkehr haben.“ Angestellte dürfen keine eigenen Profile erstellen, und Fachkräfte dürfen nicht mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete anlegen. Arbeiten mehrere Fachkräfte am selben Standort, gilt: „Die Organisation sollte unabhängig vom Unternehmensprofil dieser Niederlassung ein eigenes Profil für den Standort erstellen. Die Titel der individuellen Unternehmensprofile der Fachkräfte sollten nur den Namen der entsprechenden Person und nicht den Namen der Organisation enthalten.“ (Google, Richtlinien für Unternehmensprofile, abgerufen am 12.10.2026).

Warum müssen Name, Adresse und Telefon überall gleich sein?

Name, Adresse und Telefonnummer (englisch NAP) sollen im Profil, auf der Website, im Impressum, in Verzeichnissen und in Buchungsportalen gleich geschrieben sein. Bitkom nennt als Beispiele für Terminportale „Doctolib, Jameda, Clickdoc, Termed“. Ein Beispiel mit der Demo-Praxis „Praxis Dr. Sommer“ (Beispiel, keine echte Praxis): Steht auf der Website „Praxis Dr. Sommer“, in einem Portal „Dr. Sommer Praxis“ und im Profil „Praxis Sommer“, ist der Abgleich zwischen den Quellen unnötig schwer. Google nennt als Maßstab „vollständige und korrekte Informationen“.

So gehen Sie vor:

  • Legen Sie eine Schreibweise des Praxisnamens fest und verwenden Sie sie überall.
  • Schreiben Sie die Adresse bis zur Abkürzung gleich („Straße“ oder „Str.“, aber nicht beides).
  • Nennen Sie eine zentrale Telefonnummer als Hauptnummer.
  • Prüfen Sie damit die zentralen Einträge und korrigieren Sie veraltete Angaben, etwa nach einem Inhaberwechsel.

Wie bitten Praxen um Bewertungen, ohne gegen Regeln zu verstoßen?

Google regelt in seinen Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, was Händlern nicht gestattet ist. Dazu zählt: „Anreize zu bieten, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension“. Ebenso nicht gestattet ist, „Negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten“. Gestattet ist, „Veröffentlichungen von Inhalten zu erbitten oder zu fördern, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten oder zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt der Rezension zu beeinflussen“ (Google, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, abgerufen am 12.10.2026).

Bewertungs-Routing heißt deshalb: Sie machen es allen Patienten gleichermaßen leicht, zu bewerten. Eine Vorauswahl nach Zufriedenheit gehört nicht dazu. Das bedeutet in der Praxis:

  • Bitten Sie alle Patienten gleichermaßen, nicht nur die, bei denen der Termin gut verlief. Schalten Sie keine Frage vor („Wie zufrieden waren Sie?“), die nur zufriedene Patienten zur Bewertung weiterleitet. Dieses Vorfiltern heißt Review Gating.
  • Bieten Sie nichts an, auch keine Termine, Rabatte oder Geschenke.
  • Sagen Sie nicht, was in der Bewertung stehen soll.
  • Bitten Sie nicht in der Praxis. Die Richtlinie untersagt, Nutzer aufzufordern oder unter Druck zu setzen, Bewertungen zu hinterlassen, „während sie sich noch vor Ort befinden“. Ein QR-Code am Empfang ist deshalb ein Punkt, den Sie vorab prüfen sollten.
  • Antworten Sie auf Bewertungen, auf gute wie auf kritische, ohne Behandlungsdetails zu nennen.

Warum Bewertungen zählen, sagt Google so: „Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen.“ Das ist ein „kann“, keine Zusage.

Den Wortlaut von § 203 StGB finden Sie bei Gesetze im Internet (abgerufen am 12.10.2026). Ob Sie Patienten per E-Mail oder SMS um eine Bewertung bitten dürfen, hängt unter anderem von deren Einwilligung ab. Klären Sie das vorab mit Ihrer Ärztekammer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Was sagen Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung?

§ 11 Absatz 1 HWG beginnt: „Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden“. Nummer 11 nennt: „mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen“ (Gesetze im Internet, § 11 HWG, abgerufen am 12.10.2026).

Die Musterberufsordnung der Ärzte sagt in § 27 Absatz 3: „Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden.“ Der Wortlaut stammt aus dem Abdruck der Bundesärztekammer, Stand 118. Deutscher Ärztetag 2015, in „Arzt – Werbung – Öffentlichkeit“ (Deutsches Ärzteblatt 2017, Bundesärztekammer, abgerufen am 12.10.2026). Dort steht auch, dass die Berufsordnungen der Landesärztekammern den Rechtsrahmen prägen. Maßgeblich ist also die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer in ihrer aktuellen Fassung.

Ob ein Profil, ein Text oder ein Hinweis auf Bewertungen auf Ihrer Website zulässig ist, beurteilt Ihre Ärztekammer oder ein im Heilberufsrecht erfahrener Anwalt. McMedia ist eine Webagentur und gibt keine Rechtsberatung.

Wie helfen strukturierte Daten (Physician)?

Strukturierte Daten sind maschinenlesbare Angaben im Quelltext einer Seite. Bei schema.org steht der Typ Physician in der Hierarchie unter LocalBusiness und MedicalBusiness. Der Typ kennt unter anderem medicalSpecialty (die Fachrichtung) und isAcceptingNewPatients (ob neue Patienten aufgenommen werden) (schema.org, Physician, abgerufen am 12.10.2026). Die Angaben müssen mit Profil und Website übereinstimmen. Google zeigt sein Beispiel für lokale Unternehmen als JSON-LD (Google Search Central, Local Business, abgerufen am 12.10.2026).

{
  "@context": "https://schema.org",
  "@type": "Physician",
  "name": "Praxis Dr. Sommer",
  "medicalSpecialty": "https://schema.org/Dermatology",
  "address": {
    "@type": "PostalAddress",
    "streetAddress": "Musterstraße 1",
    "postalCode": "10115",
    "addressLocality": "Berlin"
  }
}

Das Beispiel ist erfunden. Setzen Sie keine Sternebewertung (aggregateRating) ohne Grundlage: Google schreibt, diese Property werde „nur für Websites empfohlen, die Rezensionen zu anderen lokalen Unternehmen erfassen“. Wie Praxen in Antworten von KI-Assistenten vorkommen, behandelt der Beitrag Empfiehlt ChatGPT Ihre Praxis?.

Wie messen Praxen ihre lokale Position?

Die Position hängt vom Standort des Suchenden ab, weil Google die Entfernung berücksichtigt. Eine einzelne Rangzahl sagt deshalb wenig. Prüfen Sie regelmäßig, etwa monatlich:

  • die Position für Ihre zwei oder drei Suchbegriffe (Fachrichtung und Ort), von verschiedenen Standorten im Einzugsgebiet aus,
  • Anzahl und Durchschnitt der Google-Bewertungen und ob neue hinzukommen,
  • Anrufe, Routenanfragen und Website-Klicks aus dem Profil, soweit Google sie anzeigt,
  • ob die Angaben in den zentralen Verzeichnissen noch stimmen.

Was umfasst das Local SEO Paket von mcmedia für Praxen?

Das Paket „Lokale Präsenz & Bewertungen“ ist ein Zusatz zu den Website-Paketen und hat zwei Stufen. Preise netto gemäß § 19 UStG, ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Den genauen Betrag legt mcmedia pro Betrieb nach dem Umfang fest und nennt ihn vorab im Gespräch.

Sichtbar, 149 bis 199 € im Monat. Optimierung des Google-Unternehmensprofils, einheitliche Firmendaten in Verzeichnissen, Bewertungs-Monitoring mit Antwort-Hilfe und ein monatlicher Sichtbarkeits-Report.

Reputation, 299 bis 399 € im Monat. Alles aus „Sichtbar“, dazu ein gestalteter Ablauf, mit dem Sie Patienten per QR-Code, SMS oder E-Mail um eine Bewertung bitten, und Local-Rank-Tracking im Cockpit.

Nicht zum Paket gehören gekaufte Links, gekaufte oder erfundene Bewertungen, das Entfernen von Bewertungen und die Zusage einer Platzierung. Antworten auf Bewertungen geben Sie frei, Sie entscheiden also, was zu Ihrer Schweigepflicht passt. Den vollen Umfang und die Grenzen finden Sie auf der Seite Local SEO Paket. Das Angebot für Praxen insgesamt steht unter Website für Arztpraxen.

Häufige Fragen

Was ist Local SEO für Praxen?

Local SEO für Praxen ist die Pflege der Angaben, die Google für lokale Suchanfragen nutzt: das Google-Unternehmensprofil, einheitliche Firmendaten und die Bewertungen. Google nennt Relevanz, Entfernung und Beliebtheit als Faktoren. Eine Platzierung lässt sich nicht einfordern.

Dürfen Praxen Patienten um Google-Bewertungen bitten?

Nach Googles Richtlinien dürfen Sie um Bewertungen bitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize zu bieten. Bitten Sie alle Patienten gleichermaßen, nicht nur zufriedene. Nicht gestattet sind Anreize wie Rabatte oder Geschenke, das Vorfiltern auf positive Bewertungen und das Bitten, während Nutzer noch vor Ort sind. Ob Hinweise auf Bewertungen auf Ihrer Website zulässig sind, beurteilt Ihre Ärztekammer.

Wie antwortet eine Praxis auf eine Bewertung?

Allgemein und ohne Behandlungsdetails. § 203 Absatz 1 StGB stellt die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses unter Strafe, das einem Arzt anvertraut wurde. Bieten Sie ein Gespräch außerhalb des Portals an.

Bekommt jeder Arzt einer Gemeinschaftspraxis ein eigenes Profil?

Nach den Google-Richtlinien sollten unabhängige Fachkräfte mit Kundenverkehr eigene Profile erstellen. Angestellte dürfen keine eigenen Profile erstellen, und niemand darf mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete anlegen. Die Organisation soll ein eigenes Profil für den Standort erstellen.

Wie lange dauert es, bis Local SEO wirkt?

Dafür gibt es keinen festen Zeitpunkt. Google legt das Ranking fest und schreibt, ein besseres lokales Ranking könne nicht eingefordert werden. Sie sehen an den regelmäßigen Messwerten, in welche Richtung sich Position, Bewertungen und Profilzugriffe bewegen.

Quellen


Wollen Sie wissen, welche Stufe zu Ihrer Praxis passt? Im 15-Minuten-Gespräch klären wir Umfang und Betrag, ohne Verpflichtung. Alle Leistungen, Grenzen und die Preisspanne finden Sie auf der Seite Local SEO Paket.