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Local SEO für Steuerberater: Profil, Bewertungen und § 57a StBerG

Local SEO für Steuerberater: Was Kanzleien im Google-Profil und auf der Website tun können, wie Sie um Bewertungen bitten und was das Berufsrecht sagt.

Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit mcmedia
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Titelbild mit dem Titel „Local SEO für Steuerberater: Profil, Bewertungen und § 57a StBerG“ und einer stilisierten Kartensuche mit Trefferliste auf dunkelblauem Grund

Local SEO für Steuerberater bedeutet: Ihr Google-Unternehmensprofil vollständig und aktuell halten, Name, Adresse und Telefonnummer überall gleich schreiben, auf der Website Leistungen und Ort klar benennen und die Bewertungen Ihrer Mandanten beantworten. Eine Platzierung im Local Pack, dem Kartenblock über den normalen Treffern, sagt kein seriöser Anbieter zu. Google schreibt selbst: „Ein besseres lokales Ranking bei Google kann nicht eingefordert werden, auch nicht gegen Bezahlung.“ (Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 12.10.2026).

Für Steuerberater gilt dabei § 57a StBerG: Werbung muss sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichten. Der Abschnitt dazu steht unten. Wer Profil und Bewertungen nicht selbst pflegen will, findet den Umfang eines laufenden Pakets auf der Seite Local SEO Paket. Eine Einordnung für alle Branchen gibt der Beitrag Local SEO Paket für kleine Betriebe. Der Leitfaden Local SEO behandelt das Thema branchenübergreifend. Dieser Beitrag behandelt, was für Steuerkanzleien zusätzlich gilt.

Wie entscheidet Google, welche Steuerkanzleien im Local Pack stehen?

Google nennt drei Faktoren: „Lokale Suchergebnisse basieren hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit.“ Zur Relevanz schreibt Google, es gehe darum, „inwieweit ein Unternehmensprofil mit dem Gesuchten übereinstimmt“. Zur Entfernung: „Bei der Entfernung wird berücksichtigt, wie weit ein Unternehmen vom suchenden Kunden entfernt ist.“ Die Entfernung ändern Sie nicht. Relevanz und Beliebtheit beeinflussen Sie über ein vollständiges Profil und über die Bewertungen.

Der Kartenblock wird beachtet. Auf der Statistikseite von BrightLocal steht: „42% of searchers click on Google map pack results for local queries“, mit der Quellenangabe Backlinko, 2024 (BrightLocal, Local SEO Statistics, abgerufen am 12.10.2026). Die Zahl beschreibt Suchende insgesamt, nicht Suchende nach Steuerberatern. Wie das Local Pack für lokale Unternehmen allgemein funktioniert, erklärt der Grundlagen-Leitfaden zum Local Pack.

42 %
der Suchenden klicken laut Backlinko 2024 bei lokalen Suchanfragen auf Ergebnisse im Google-Kartenblock (allgemein, nicht nur bei Steuerberatern)
BrightLocal, Local SEO Statistics (Backlinko, 2024)

Was gehört in das Google-Unternehmensprofil einer Steuerkanzlei?

Google schreibt: „Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt.“ Zu den Angaben zählt Google die Adresse, die Öffnungszeiten und „Um welche Art von Unternehmen es sich handelt“ (Kategorien). Für eine Steuerkanzlei heißt das:

  • Kategorie und Leistungen: Wählen Sie die Kategorie, die Ihre Tätigkeit beschreibt, und tragen Sie die Leistungen ein, die Sie wirklich anbieten, etwa Einkommensteuererklärung, Jahresabschluss oder Lohnbuchhaltung.
  • Vollständige Angaben: Adresse, Telefonnummer, Website, Öffnungszeiten, Fotos der Kanzlei und eine sachliche Beschreibung.
  • Aktuelle Öffnungszeiten: Google rät dazu, die Angaben so vollständig wie möglich zu halten, damit Kunden wissen, „wann sie Sie besuchen können“. Das betrifft auch abweichende Zeiten an Feiertagen.

Warum müssen Name, Adresse und Telefon überall gleich sein?

Name, Adresse und Telefonnummer (englisch NAP) sollen im Profil, auf der Website, im Impressum und in Verzeichnissen gleich geschrieben sein. Ein Beispiel mit der Demo-Kanzlei „Steuerkanzlei Brandl“ (Beispiel, keine echte Kanzlei): Steht auf der Website „Steuerkanzlei Brandl“, im Verzeichnis „StB Brandl“ und im Profil „Kanzlei Brandl“, ist der Abgleich zwischen den Quellen unnötig schwer. Google selbst nennt als Maßstab „vollständige und korrekte Informationen“.

Entscheiden Sie sich für eine Schreibweise und eine Telefonnummer im immer gleichen Format. Wer mehrere Standorte hat, legt pro Standort eine eigene Seite mit eigener Adresse an. Setzen Sie den Ort in Seitentiteln, Überschriften und Leistungsbeschreibungen so ein, wie ein Mandant ihn nennen würde, etwa „Steuerberatung für Handwerksbetriebe in [Ort]“.

Hilft das Schema AccountingService?

Strukturierte Daten sind maschinenlesbare Angaben im Quelltext einer Seite. Bei schema.org gibt es für Steuerkanzleien den Typ AccountingService. Er steht in der Hierarchie unter LocalBusiness und FinancialService (schema.org, AccountingService, abgerufen am 12.10.2026). Die Angaben im Markup müssen zu Profil und Website passen. Ändert sich die Telefonnummer, muss das Markup mitgeändert werden. Google zeigt sein Beispiel für lokale Unternehmen als JSON-LD (Google Search Central, Local Business, abgerufen am 12.10.2026).

Setzen Sie keine Sternebewertung (aggregateRating) ohne Grundlage. Google schreibt in derselben Anleitung, diese Property werde „nur für Websites empfohlen, die Rezensionen zu anderen lokalen Unternehmen erfassen“. Wie Steuerkanzleien in Antworten von KI-Assistenten vorkommen, behandelt der Beitrag Wird Ihre Steuerkanzlei von ChatGPT empfohlen?.

Dürfen Steuerberater Mandanten um Google-Bewertungen bitten?

Google regelt in seinen Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, was Händlern nicht gestattet ist. Dazu zählt: „Anreize zu bieten, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension“. Ebenso nicht gestattet ist, „Negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten“. Gestattet ist, „Veröffentlichungen von Inhalten zu erbitten oder zu fördern, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten oder zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt der Rezension zu beeinflussen“ (Google, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, abgerufen am 12.10.2026).

Daraus folgt für die Praxis:

  • Bitten Sie alle Mandanten gleichermaßen, nicht nur die, bei denen es gut lief, etwa nach einem Jahresabschluss. Filtern Sie nicht vorab nach Zufriedenheit.
  • Bieten Sie nichts an, auch keinen Rabatt und keinen Gutschein.
  • Sagen Sie nicht, was in der Bewertung stehen soll.
  • Bitten Sie nicht vor Ort. Die Richtlinie untersagt, Nutzer aufzufordern oder unter Druck zu setzen, Bewertungen zu hinterlassen, „während sie sich noch vor Ort befinden“.

Warum Bewertungen zählen, sagt Google so: „Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen.“ Das ist ein „kann“, keine Zusage. Laut BrightLocal sagen nur 4 % der Verbraucher, dass sie Online-Bewertungen nie lesen (BrightLocal, Local Consumer Review Survey, abgerufen am 12.10.2026).

Den Wortlaut von § 57 Absatz 1 StBerG finden Sie bei Gesetze im Internet (abgerufen am 12.10.2026). Dort steht auch, dass Steuerberater ihren Beruf „verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung“ auszuüben haben.

Was sagt das Berufsrecht zur Werbung von Steuerberatern?

§ 57a StBerG lautet: „Werbung ist nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ (Gesetze im Internet, § 57a StBerG, abgerufen am 12.10.2026). Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sagt in § 9 Absatz 1: „Steuerberater haben ihren Beruf unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Berufswidrige Werbung liegt insbesondere bei wettbewerbswidriger Werbung vor.“ (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, abgerufen am 12.10.2026).

Ein Profil mit Angaben zur Kanzlei, zu den Leistungen und zu den Öffnungszeiten unterrichtet über die berufliche Tätigkeit. Ob ein bestimmter Text, ein Profil oder ein Hinweis auf Bewertungen auf Ihrer Website zulässig ist, beurteilt Ihre Steuerberaterkammer oder ein im Berufsrecht erfahrener Berater. McMedia ist eine Webagentur und gibt keine Rechtsberatung. Mehr zur Mandantengewinnung im Berufsrecht steht im Beitrag Mandantengewinnung für Steuerberater ohne Berufsrechts-Verstoß.

Was umfasst das Local SEO Paket von mcmedia für Steuerkanzleien?

Das Paket „Lokale Präsenz & Bewertungen“ ist ein Zusatz zu den Website-Paketen und hat zwei Stufen. Preise netto gemäß § 19 UStG, ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Den genauen Betrag legt mcmedia pro Betrieb nach dem Umfang fest und nennt ihn vorab im Gespräch.

Sichtbar, 149 bis 199 € im Monat. Optimierung des Google-Unternehmensprofils, einheitliche Firmendaten in Verzeichnissen, Bewertungs-Monitoring mit Antwort-Hilfe und ein monatlicher Sichtbarkeits-Report.

Reputation, 299 bis 399 € im Monat. Alles aus „Sichtbar“, dazu ein gestalteter Ablauf, mit dem Sie Mandanten per QR-Code, SMS oder E-Mail um eine Bewertung bitten, und Local-Rank-Tracking im Cockpit. Nur diese Stufe enthält die Messung der lokalen Position.

Nicht zum Paket gehören gekaufte Links, gekaufte oder erfundene Bewertungen, das Entfernen von Bewertungen und die Zusage einer Platzierung. Antworten auf Bewertungen geben Sie frei. Den vollen Umfang und die Grenzen finden Sie auf der Seite Local SEO Paket. Das Angebot für Steuerkanzleien insgesamt steht unter Website für Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis eine Steuerkanzlei im Local Pack erscheint?

Dafür gibt es keinen festen Zeitpunkt. Google legt das Ranking fest und schreibt, ein besseres lokales Ranking könne nicht eingefordert werden. Ein vollständiges, geprüftes Profil und einheitliche Angaben schaffen die Grundlage. Bewertungen entstehen über die Zeit, weil Mandanten sie selbst schreiben.

Ist Online-Marketing für Steuerberater berufsrechtlich erlaubt?

Das hängt vom Inhalt ab. Nach § 57a StBerG ist Werbung nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Ob Ihre Texte und Ihr Profil dazu passen, beurteilt Ihre Steuerberaterkammer. McMedia gibt keine Rechtsberatung.

Darf ich Mandanten um Google-Bewertungen bitten?

Nach Googles Richtlinien dürfen Sie um Bewertungen bitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize zu bieten. Bitten Sie alle Mandanten gleichermaßen, nicht nur zufriedene. Nicht gestattet sind Anreize wie Rabatte oder Gutscheine und das gezielte Bitten um positive Rezensionen.

Reicht ein Google-Unternehmensprofil, oder brauche ich auch eine Website?

Beides ergänzt sich. Das Profil bestimmt, wie die Kanzlei in der Karte erscheint. Die Website nennt Leistungen und Ort ausführlich und ist die Seite, auf die das Profil verweist. Google nennt Relevanz als einen der drei Faktoren, und dafür helfen vollständige Angaben im Profil und auf der Website.

Was unterscheidet Local SEO von normalem SEO?

Local SEO richtet sich auf Suchanfragen mit Ortsbezug und auf den Kartenblock. Bei Google zählen dafür Relevanz, Entfernung und Beliebtheit. Die Entfernung zum Suchenden können Sie nicht ändern, Profil und Bewertungen schon.

Quellen

  • Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern“: support.google.com/business/answer/7091. Abgerufen am 12.10.2026.
  • Google, „Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte“: support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114. Abgerufen am 12.10.2026.
  • Google Search Central, „Local Business“, strukturierte Daten: developers.google.com. Abgerufen am 12.10.2026.
  • BrightLocal, „Local SEO Statistics“ und „Local Consumer Review Survey“: brightlocal.com. Abgerufen am 12.10.2026.
  • schema.org, „AccountingService“: schema.org/AccountingService. Abgerufen am 12.10.2026.
  • Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, Steuerberatungsgesetz: § 57, § 57a. Abgerufen am 12.10.2026.
  • Bundessteuerberaterkammer, Berufsordnung, § 9 (Abdruck der Steuerberaterkammer Stuttgart): PDF. Abgerufen am 12.10.2026.

Wollen Sie wissen, welche Stufe zu Ihrer Kanzlei passt? Im 15-Minuten-Gespräch klären wir Umfang und Betrag, ohne Verpflichtung. Alle Leistungen, Grenzen und die Preisspanne finden Sie auf der Seite Local SEO Paket.