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Praxiswebsite-Kosten 2026: Baukasten, Agentur oder Komplett-Service — was wirklich passt

Praxiswebsite Kosten 2026 ehrlich verglichen: Baukasten, Agentur oder Komplett-Service. Inklusive versteckter laufender Kosten und der Haftungsrisiken beim Eigenbau.

10 Min. Lesezeit mcmedia
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Die Frage nach den Praxiswebsite-Kosten beginnt fast immer mit einer einzigen Zahl — und endet fast nie dort. Ein Baukasten lockt mit 12 Euro im Monat, ein Agenturangebot nennt 6.000 Euro, ein Bekannter hat „das mal eben selbst gemacht”. Drei Wege, drei Preisschilder, scheinbar dieselbe Website. Und ein halbes Jahr später steht die Praxis vor einer Abmahnung wegen Google Fonts, einem Hoster ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und einem Terminbuchungs-Tool, das nicht barrierefrei ist.

Dieser Artikel ordnet die drei Modelle ehrlich ein. Nicht „welches ist das billigste”, sondern: Was kostet eine Praxiswebsite über drei Jahre wirklich — inklusive Hosting, Wartung, Rechts-Updates und der Risiken, die auf keinem Angebotsblatt stehen?

Warum der Sticker-Preis selten der echte Preis ist

Eine Praxiswebsite ist kein Möbelstück, das man einmal kauft und dann jahrelang benutzt. Sie ist ein laufendes Stück Software an einem stark regulierten Punkt: Sie verarbeitet Gesundheitsdaten, sie wirbt für Heilbehandlungen, sie ist seit 2025 in vielen Konstellationen barrierefrei zu halten. Jede dieser Anforderungen verursacht Kosten — manche einmalig, viele laufend.

Ehrliche Kostenrechnung trennt deshalb drei Ebenen:

  • Erstellung (einmalig): Design, Texte, Technik, Umsetzung
  • Betrieb (laufend): Hosting, Domain, SSL, Backups, Updates, Wartung
  • Rechtssicherheit (laufend, gern vergessen): Datenschutz-Dokumente, AVV mit Dienstleistern, Barrierefreiheit, HWG-konforme Inhalte

Wer nur die erste Ebene vergleicht, vergleicht ein Drittel der Wahrheit. Schauen wir uns die drei Modelle entlang aller drei Ebenen an.

Modell 1: Der Baukasten — günstig im Einstieg, teuer in der Verantwortung

Homepage-Baukästen wie Jimdo oder Wix liegen je nach Tarif zwischen rund 9 und 39 Euro im Monat; gängige Pakete für eine kleine Praxisseite bewegen sich grob bei 10 bis 30 Euro monatlich, inklusive Hosting, Domain und SSL (Freie Presse, 2026; Wix Blog, 2026). Auf dem Papier ist das unschlagbar.

Der Haken liegt nicht im Preis, sondern in der Zuständigkeit. Beim Baukasten sind Sie selbst der Verantwortliche — rechtlich, technisch und inhaltlich. Der Anbieter stellt das Werkzeug; ob das Ergebnis abmahnsicher ist, bleibt Ihre Sache.

Das echte Risiko: drei konkrete Haftungsfelder

Google Fonts und die DSGVO. Bindet eine Website Schriften live von Google-Servern ein, wird die IP-Adresse der Besucher ohne Einwilligung an Google übertragen. Das Landgericht München I hat genau das 2022 als DSGVO-Verstoß gewertet und 100 Euro Schadensersatz zugesprochen (LG München I, 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, IT-Recht-Kanzlei Dury). Viele Baukasten-Themes laden solche Ressourcen standardmäßig extern nach — sichtbar wird das erst, wenn die Abmahnung kommt. Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen empfiehlt ausdrücklich, Schriften lokal einzubinden (LfD Niedersachsen).

Der fehlende AVV. Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet — und ein Website-Hoster tut genau das — schreibt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor (e-recht24). Beim Baukasten müssen Sie diesen AVV aktiv finden, prüfen und dokumentieren. Tun Sie es nicht, ist der Verstoß da, bevor der erste Patient die Seite besucht.

Heilmittelwerberecht (HWG). Das Heilmittelwerbegesetz gilt für jeden Text, jedes Bild und jedes Video, das für eine Behandlung wirbt — auch auf der eigenen Praxisseite (§ 1 HWG). Heilversprechen und Erfolgsgarantien sind unzulässig; Formulierungen mit Relativierung („kann zur Linderung beitragen”) sind dagegen möglich (medizinio). Wer im ästhetischen Bereich arbeitet, muss zusätzlich aufpassen: Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 (I ZR 170/24) entschieden, dass für Nasen- oder Kinnkorrekturen durch Unterspritzung mit Hyaluron nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf — der BGH stuft diese Unterspritzung als operativen plastisch-chirurgischen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG) ein; das Werbeverbot für Vorher-Nachher-Bilder folgt aus § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG (BGH-Pressemitteilung 147/2025). Ein Baukasten warnt Sie an dieser Stelle nicht.

Wann der Baukasten trotzdem passt

Für eine reine Visitenkarten-Seite ohne Terminbuchung, ohne Kontaktformular mit Gesundheitsbezug, ohne ästhetische Leistungen — und mit jemandem in der Praxis, der Datenschutz und HWG souverän selbst pflegt — kann der Baukasten eine vertretbare Lösung sein. Die monatlichen Kosten sind niedrig. Die laufende Eigenverantwortung ist der eigentliche Preis.

Modell 2: Die Agentur — hochwertig gebaut, aber mit Lücken nach der Übergabe

Eine professionell erstellte Website kostet 2026 in der Erstellung typischerweise zwischen 3.000 und 20.000 Euro; eine kompakte Praxisseite mit individuellem Design liegt realistisch im Bereich von etwa 3.000 bis 6.000 Euro (tricks GmbH; graphek). Dafür bekommen Sie Substanz: eigenes Design, saubere Technik, Texte, die zur Praxis passen.

Das ist die richtige Antwort auf die Schwäche des Baukastens — solange man den entscheidenden Punkt mitdenkt: Was passiert nach der Übergabe?

Die versteckten laufenden Kosten

Nach dem Launch beginnt der Betrieb, und der steht oft nicht im Angebot:

  • Hosting, Domain, SSL, Backups — laufend
  • Software-Updates und Sicherheits-Patches (besonders bei WordPress) — laufend
  • Wartung und Pflege bei Änderungen, neuen Leistungen, neuen Ärztinnen oder Ärzten
  • Rechts-Updates, wenn sich Datenschutz, HWG oder Barrierefreiheitsrecht ändern

Realistische Branchenwerte für diesen laufenden Block liegen bei etwa 100 bis 500 Euro im Monat (adfera). Manche Agenturen bieten Wartungspakete an, andere rechnen pro Stunde ab — und genau hier entsteht die Unsicherheit. Eine kleine Textänderung wird zur Rechnung, ein vergessenes Update zum Sicherheitsrisiko.

Wem gehört die Website?

Eine Frage, die vor der Beauftragung gestellt gehört: Bekommen Sie den Code und die Inhalte als Eigentum — oder mieten Sie eine Lösung, die bei einem Anbieterwechsel zurückbleibt? Bei klassischen Agenturprojekten ist das Eigentum am Ergebnis üblich, sollte aber vertraglich klar sein. Bei manchen „Komplettlösungen” ist es das nicht.

Wann die Agentur passt

Wenn Sie ein einmalig hochwertiges Ergebnis brauchen, intern jemanden für die laufende Pflege haben (oder ein verbindliches Wartungspaket abschließen) und das nötige Budget für die Erstellung vorhanden ist — dann liefert die klassische Agentur exzellente Arbeit. Die Frage ist nicht die Qualität des Baus, sondern die Lückenlosigkeit des Betriebs danach.

Modell 3: Komplett-Service mit Festpreis-Abo — Planbarkeit statt Überraschungen

Zwischen „billig, aber selbst verantwortlich” und „hochwertig, aber Betrieb offen” liegt ein drittes Modell: ein monatlicher Festpreis, der Bau, Betrieb und laufende Betreuung zusammenfasst. Kein vierstelliger Anfangsbetrag, keine offenen Wartungsrechnungen — ein kalkulierbarer Monatsbeitrag plus ein klar definiertes Setup.

So arbeitet auch McMedia. Der Ansatz lässt sich an drei Prinzipien festmachen:

Gefunden werden

Eine Praxiswebsite ist nur dann ihr Geld wert, wenn lokale Patientinnen und Patienten sie finden. Dazu gehört eine saubere technische Basis und schnelle Ladezeiten — vor allem aber konsistente Praxisdaten: Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten müssen zwischen dem Google-Unternehmensprofil und der Website exakt übereinstimmen. Weichen sie voneinander ab, leidet das Vertrauen — bei Patienten wie bei Suchmaschinen. Diese Pflege ist Teil der Grundleistung, nicht ein teures Extra.

Rechtssicher gebaut – von Anfang an, nicht nachgerüstet

Die oben beschriebenen Haftungsfelder werden hier zur Standardarbeit statt zur Eigenverantwortung des Kunden: Schriften lokal eingebunden, AVV mit dem Hoster vorhanden, Datenschutz-Dokumente gepflegt, Inhalte HWG-bewusst formuliert. Und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt: Es erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — etwa eine Online-Terminbuchung über die Website (Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Zwar sind Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) bei Dienstleistungen ausgenommen, und viele Praxen fallen darunter (kwm-law). Doch die Ausnahme ist kein Freibrief: Wo sie nicht greift, sieht § 37 BFSG einen gestaffelten Bußgeldrahmen vor — für die meisten Verstöße bis zu 10.000 Euro, für besonders schwere Tatbestände (etwa das Inverkehrbringen nicht barrierefreier Produkte) bis zu 100.000 Euro (§ 37 BFSG). Diese Einordnung gehört in fachkundige Hände — nicht in ein „das machen wir später”.

bis 10.000 / 100.000 €
gestaffelter Bußgeldrahmen nach § 37 BFSG — für die meisten Verstöße bis zu 10.000 Euro, für besonders schwere Tatbestände bis zu 100.000 Euro. Greift nur dort, wo die Kleinstunternehmen-Ausnahme nicht trägt.
§ 37 BFSG

Beweis statt Behauptung

Der entscheidende Unterschied im Abo-Modell ist nicht das Versprechen, sondern der monatliche Gegenwert. Über ein Cockpit und regelmäßige Reports sieht die Praxis, was passiert: ob die Seite erreichbar ist, wie sie performt, was sich verändert hat. Das ist kein Akquise-Trick, sondern der Grund, warum die laufende Betreuung ihr Geld wert bleibt — Sie zahlen nicht ins Leere, Sie sehen das Ergebnis.

Und das Eigentum?

Ein fairer Komplett-Service bindet nicht durch verschlossene Türen. Der Code gehört dem Kunden — kein Lock-in, kein „bei Kündigung verlieren Sie alles”. Planbarkeit darf nicht mit Abhängigkeit erkauft werden.

Bei McMedia beginnt das Starter-Modell bei 99 Euro im Monat plus 490 Euro Setup; ein integriertes Redaktionssystem (CMS) zum eigenständigen Pflegen von Inhalten ist ab dem Pro-Tarif enthalten. Das ersetzt den vierstelligen Anfangsbetrag durch einen Beitrag, der Bau, Betrieb und Recht in einer Zahl bündelt.

Die drei Modelle im direkten Vergleich

BaukastenAgenturKomplett-Service (Abo)
Erstellungab ~10–30 €/Mo~3.000–6.000 € einmaligab 490 € Setup
Betrieb laufendim Tarif enthalten~100–500 €/Mo, oft separatim Beitrag enthalten
RechtssicherheitEigenverantwortungje nach Vertragals Standard gepflegt
Code-Eigentumnein (Mietmodell)meist ja, vertraglich klärenja, beim Kunden
Planbarkeithoch im Preis, niedrig im Risikooffen nach Launchein fester Monatsbeitrag

Quellen zu den Preisrahmen: Freie Presse, tricks GmbH, adfera. Die McMedia-Werte sind das aktuelle Starter-Angebot.

Was Sie aus diesem Vergleich mitnehmen sollten

Es gibt kein „bestes” Modell — es gibt das passende. Der Baukasten ist günstig, verlagert aber die rechtliche Verantwortung vollständig auf Sie. Die Agentur baut hochwertig, lässt den Betrieb danach aber oft offen. Das Abo mit Festpreis ist dann stark, wenn Ihnen Planbarkeit, lückenlose Betreuung und Rechtssicherheit ohne ständige Eigenarbeit wichtiger sind als der niedrigste Einstiegspreis.

Die teuerste Praxiswebsite ist am Ende nicht die mit dem höchsten Angebotspreis.

Die teuerste Praxiswebsite ist am Ende nicht die mit dem höchsten Angebotspreis. Es ist die, die eine Abmahnung, einen Datenschutzvorfall oder ein BFSG-Bußgeld nach sich zieht — Kosten, die auf keinem Angebotsblatt stehen, weil sie erst später kommen. Wer die drei Modelle für die eigene Praxis durchrechnen möchte, kann das mit unserem Preisrechner für eine konkrete Konstellation tun.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet eine Praxiswebsite 2026 im Monat? Ein Baukasten liegt bei etwa 10 bis 30 Euro monatlich, trägt aber die volle rechtliche Eigenverantwortung. Eine Agenturlösung kostet einmalig grob 3.000 bis 6.000 Euro plus laufend rund 100 bis 500 Euro für Betrieb und Wartung. Ein Komplett-Service mit Festpreis-Abo bündelt beides — bei McMedia ab 99 Euro im Monat plus 490 Euro Setup.

Brauche ich als Arztpraxis einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? Ja. Sobald ein Dienstleister wie ein Website-Hoster personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen AVV. Fehlt er, liegt unabhängig von einem konkreten Datenleck ein formaler Verstoß gegen die DSGVO vor — die fehlende vertragliche Grundlage ist bereits der Mangel. Praktisch heißt das: Den AVV mit dem Hoster abschließen, dokumentieren und im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten festhalten. Bei einem Komplett-Service gehört das zur Grundleistung; beim Eigenbau über einen Baukasten müssen Sie es selbst veranlassen.

Muss meine Praxiswebsite seit 2025 barrierefrei sein? Das kommt auf die Konstellation an. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa eine Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen — unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme — sind bei Dienstleistungen ausgenommen, sodass viele kleine Praxen nicht unmittelbar betroffen sind. Ob die Ausnahme greift, sollte im Einzelfall fachkundig geprüft werden; eine barrierefreie Umsetzung ist ohnehin gute Praxis für alle Patientinnen und Patienten.