Handwerker-Website bringt keine Kunden: 94 % haben eine Website
94 Prozent der Handwerksbetriebe nutzen eine eigene Website (Bitkom 2025). Warum sie trotzdem keine Kunden bringen kann: Sichtbarkeit, Tempo, Inhalt.
Eine Handwerker-Website bringt keine Kunden, wenn Suchende sie nicht finden, wenn sie auf dem Smartphone zu langsam lädt oder wenn ihre Texte die Fragen des Kunden nicht beantworten. Diese drei Stellen lassen sich prüfen. Eine Website zu besitzen reicht dafür nicht, denn die meisten Betriebe haben eine.
Wenn fast alle Betriebe eine Website haben, unterscheidet die bloße Existenz Ihren Betrieb nicht mehr von den anderen. Entscheidend ist, ob die Seite gefunden wird, ob sie schnell erscheint und ob sie das sagt, was ein Kunde mit einem Projekt wissen will. Die Bitkom-Studie sagt nichts darüber, wie viele Aufträge Websites tatsächlich bringen. Diese Zahl kennen wir nicht, und wir nennen deshalb keine.
Auf dieser Seite finden Sie die drei Prüfpunkte, einen Pflichtteil zur Rechtssicherheit und die Antworten auf häufige Fragen. Wer die Website zugleich neu aufstellen will, findet Hintergründe im Themenbereich Relaunch. Das Angebot von mcmedia für Handwerksbetriebe steht auf der Seite Websites für Handwerker.
Prüfpunkt 1: Wird die Website gefunden?
Eine Website wird nicht automatisch gefunden, nur weil sie online ist. Wer nach „Elektriker in der Nähe“ sucht, bekommt von Google häufig eine Karte mit lokalen Betrieben angezeigt, darunter die übrigen Treffer. Für die Karte zählen die Angaben im Google-Unternehmensprofil.
Google nennt für lokale Suchergebnisse drei Faktoren: „Lokale Suchergebnisse basieren hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit.“ Außerdem schreibt Google: „Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt.“ (Google, Lokale Rankings verbessern)
Daraus folgt ein praktischer Prüfauftrag. Suchen Sie Ihren Betrieb mit Leistung und Ort und schauen Sie auf Ihr Google-Unternehmensprofil:
- Existiert ein Profil, und sind Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten aktuell?
- Ist das Einzugsgebiet eingetragen? Google rät: „Geben Sie Ihr Einzugsgebiet so genau wie möglich an.“ (Google, Unternehmensprofil bearbeiten)
- Stimmen die Angaben auf der Website, im Profil und in Verzeichnissen wie Gelbe Seiten überein?
Bitkom zählt den Eintrag in Verzeichnisse wie Google oder Gelbeseiten.de zu den genutzten Maßnahmen: 88 Prozent der befragten Betriebe nennen ihn. Ein Eintrag allein sagt aber noch nichts über die Qualität des Profils.
Wie ein Betrieb Schritt für Schritt im Kartenbereich auftaucht, zeigt der Beitrag Local SEO für Handwerker. Wer das Profil laufend pflegen lassen will, findet den Umfang unter Local SEO Paket.
Bewertungen: nur fair erbitten
Bitkom meldet: 72 Prozent der befragten Betriebe sehen in Online-Kundenbewertungen eine große Möglichkeit, neue Aufträge zu gewinnen und Vertrauen aufzubauen. Wer Bewertungen erbittet, sollte Googles Regeln kennen. Nach der Richtlinie dürfen Unternehmen keine „Anreize“ bieten, „etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension“. Auch das gezielte Bitten um positive Rezensionen ist nicht gestattet. Kundinnen und Kunden dürfen nicht aufgefordert oder unter Druck gesetzt werden, Rezensionen zu schreiben, „während sie sich noch vor Ort befinden“ (Google, Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte). Bitten Sie deshalb alle Kunden gleich, ohne Gegenleistung, und nicht auf der Baustelle.
KI-Assistenten
Manche Menschen stellen die Frage nach einem Betrieb inzwischen einem KI-Assistenten statt der Suchmaschine. Wie groß dieser Anteil im Handwerk ist, wissen wir nicht. Zu Googles KI-Funktionen in der Suche schreibt Google: „Du musst keine neuen maschinenlesbaren Dateien, KI-Textdateien oder Markups erstellen, um in diesen Funktionen zu erscheinen.“ (Google, KI-Funktionen und deine Website) Klare Texte zu Leistungen und Einsatzgebiet helfen also in jedem Fall. Wie Sie prüfen, ob Ihr Betrieb genannt wird, beschreibt der Beitrag Handwerker bei ChatGPT gefunden werden.
Prüfpunkt 2: Lädt die Website auf dem Smartphone schnell genug?
Wer Ihren Eintrag anklickt, wartet unterwegs oft mit schwankendem Netz. Große, unkomprimierte Fotos und schwere Themes verlängern die Ladezeit.
Google misst die Ladegeschwindigkeit mit den Core Web Vitals. Der Wert Largest Contentful Paint (LCP) beschreibt, wann der größte sichtbare Inhalt erscheint. Google empfiehlt: „Für eine gute Nutzerfreundlichkeit solltest du anstreben, dass auf einer Website der LCP innerhalb der ersten 2,5 Sekunden des Ladevorgangs stattfindet.“ (Google, Core Web Vitals)
Für das Ranking gilt außerdem: „Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version des Website-Inhalts, der mit dem Smartphone-Agent gecrawlt wurde.“ (Google, Mobile-First-Indexierung) Prüfen Sie Ihre Seite deshalb zuerst auf dem Handy, nicht am Bürorechner.
Was Sie tun können: Bilder komprimieren und in passender Größe ausliefern, auf Plugins verzichten, die Sie nicht brauchen, und weniger Schriftarten laden. Messen Sie danach erneut. Eine feste Ladezeit sagen wir nicht zu, denn sie hängt von Seite, Netz und Gerät ab.
Prüfpunkt 3: Sagt die Website, was der Kunde wissen will?
Viele Handwerker-Seiten sprechen über den Betrieb: „Seit 1998 Ihr zuverlässiger Partner.“ Ein Kunde mit einem Projekt fragt etwas anderes. Macht der Betrieb genau das, was ich brauche? Arbeitet er in meinem Ort? Wie nehme ich jetzt Kontakt auf? Die Liste unten ist keine Studie, sondern eine Prüffrage je Punkt:
- Leistungen einzeln benennen. „Barrierefreie Dusche“, „Badsanierung“, „Fliesenarbeiten“ statt „alles rund ums Bad“.
- Einsatzgebiet ausschreiben. Welche Orte, welche Stadtteile, welcher Umkreis.
- Echte Projektfotos zeigen. Ein fertiges Projekt Ihres Betriebs sagt mehr als ein Stockfoto.
- Bewertungen zeigen, wenn Sie echte haben. Zeigen Sie nur, was Kunden tatsächlich geschrieben haben.
- Einen klaren nächsten Schritt anbieten. Eine Telefonnummer, die sich auf dem Handy mit einem Tipp wählen lässt, und ein kurzes Formular.
Ein Beispiel mit dem Demo-Betrieb „Schreinerei Huber“ (erfundener Beispielbetrieb): Auf der Startseite steht oben „Einbauschränke und Innenausbau in Ihrer Stadt“, darunter ein Foto eines fertigen Einbauschranks und die Schaltfläche „Anrufen“. Eine Startseite ohne Leistungsnamen, ohne Ort und ohne Kontaktweg beantwortet keine dieser Fragen.
Pflichtteil: Impressum und Einwilligung
Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) verlangt, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste bestimmte Informationen „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ ständig bereithalten, darunter den Namen und die Anschrift sowie Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme (Gesetze im Internet, § 5 DDG).
Für Cookies und ähnliche Techniken gilt § 25 TDDDG. Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Nutzers und der Zugriff darauf sind „nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat“, vorbehaltlich der Ausnahmen im Gesetz (Gesetze im Internet, § 25 TDDDG). Ein Cookie-Banner muss deshalb so eingerichtet sein, dass Dienste, die eine Einwilligung brauchen, erst nach der Zustimmung laden.
Was das für Ihre Website bedeutet
Eine Website ist kein abgeschlossenes Projekt. Sie braucht Pflege: Profil und Texte aktuell halten, Ladezeit messen, Rechtstexte prüfen. Ob Sie das selbst tun oder abgeben, ist eine Entscheidung nach Zeit und Aufwand. Was eine Handwerker-Website kostet und wie sich Baukasten, Agentur und Mietmodell unterscheiden, vergleicht der Beitrag Website für Handwerker: Kosten im Überblick. Das Mietmodell von mcmedia erklärt die Seite Website mieten, die Pakete stehen unter Preise.
Häufige Fragen
Warum bringt meine Handwerker-Website keine Kunden, obwohl sie online ist?
Prüfen Sie drei Punkte. Erstens, ob Ihr Betrieb bei lokalen Suchen gefunden wird, was vor allem am Google-Unternehmensprofil hängt. Zweitens, ob die Seite auf dem Smartphone schnell erscheint. Google empfiehlt für den größten sichtbaren Inhalt einen Wert innerhalb von 2,5 Sekunden. Drittens, ob die Texte Leistungen, Einsatzgebiet und Kontaktweg konkret nennen. Welcher der drei Punkte bei Ihnen fehlt, zeigt eine Prüfung der Seite.
Reicht eine Website, oder brauche ich zusätzlich ein Google-Unternehmensprofil?
Beides erfüllt eine andere Aufgabe. Laut Google werden Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt. Das Profil ist kostenlos. Die Website nimmt den Besucher danach auf und führt ihn zum Kontakt.
Wie schnell muss eine Handwerker-Website laden?
Google empfiehlt, dass der größte sichtbare Inhalt innerhalb der ersten 2,5 Sekunden des Ladevorgangs erscheint (Largest Contentful Paint). Google bewertet für Indexierung und Ranking die mobile Version, daher zählt die Ladezeit auf dem Smartphone.
Muss eine Handwerker-Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung haben?
Das Impressum ist in § 5 DDG geregelt und gilt für geschäftsmäßige digitale Dienste, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Eine Datenschutzerklärung ist nötig, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, zum Beispiel über ein Kontaktformular. Den genauen Umfang klärt ein Anwalt.
Lohnt sich ein kompletter Relaunch oder reicht eine Überarbeitung?
Das hängt vom Zustand der Seite ab. Ist die Seite langsam und schwer zu pflegen, kann ein Neubau sinnvoll sein. Ist die Grundlage solide, reichen oft einzelne Schritte: Google-Profil pflegen, Bilder komprimieren, Texte konkretisieren, Rechtstexte prüfen. Hintergründe zum Relaunch bündelt der Themenbereich Relaunch.
Quellen
Alle Seiten abgerufen am 12.10.2026.
- Bitkom Research, „Digitalisierung des Handwerks, Bitkom-Studie 2025“ (n=504, KW 23 bis 29/2025, DOI 10.64022/2025-digitalisierung-handwerk): bitkom.org (PDF)
- Google, „Lokale Rankings verbessern“: support.google.com/business/answer/7091
- Google, „Unternehmensprofil bearbeiten“: support.google.com/business/answer/3039617
- Google, „Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte“: support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114
- Google, „KI-Funktionen und deine Website“: developers.google.com/search/docs/appearance/ai-features
- Google, „Core Web Vitals“: developers.google.com/search/docs/appearance/core-web-vitals
- Google, „Best Practices für mobile Websites und die Mobile-First-Indexierung“: developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/mobile/mobile-sites-mobile-first-indexing
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, § 5 DDG: gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, § 25 TDDDG: gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
Wollen Sie wissen, woran es bei Ihrer Website hakt? Im kostenlosen Website-Befund prüfen wir Sichtbarkeit, Ladezeit, Inhalt und Pflichtangaben und sagen Ihnen, was sich lohnt und was nicht. Mehr zum Angebot auf der Seite Websites für Handwerker.