Was eine Handwerker-Website 2026 wirklich kostet — echter Festpreis statt „ab 759 €"
Was kostet eine Handwerker-Website 2026 wirklich? Ehrliche Kostenaufschlüsselung, Abo vs. einmalig, echter Festpreis statt Lockvogel-„ab 759 €".
Sie haben drei Angebote eingeholt. Eines sagt „ab 759 €”, eines „ab 39 €/Monat”, eines nennt eine Stundenzahl, die Sie nicht prüfen können. Alle drei klingen fair. Und keines sagt Ihnen, was am Ende auf der Rechnung steht.
Genau das ist das Problem. Die Kosten einer Handwerker-Website liegen selten dort, wo der Werbetext sie verspricht. Das „ab” vor dem Preis ist die Tür, durch die später die Nachträge kommen. Dieser Artikel zerlegt die echten Kostenblöcke einer Handwerker-Website 2026, erklärt den Unterschied zwischen einmalig und monatlich ehrlich, und zeigt, warum ein echter Festpreis-Anker mehr wert ist als die niedrigste Lockzahl.
Warum „ab 759 €” fast nie 759 € bleibt
Schauen Sie sich den Markt an, und Sie finden für Handwerker-Websites Einstiegspreise von rund 699 € bis 759 € als Festpreis, daneben Mietmodelle ab etwa 39 €/Monat, und am oberen Ende Agenturprojekte zwischen 5.000 und 15.000 €. Diese Spanne ist real — sie steht so auf den Anbieterseiten (Werbeagentur Landau, NPC Agency, Adfera). Aber eine Spanne von 699 € bis 15.000 € ist keine Preisauskunft. Sie ist eine Aufforderung, genauer hinzusehen.
Das niedrige „ab” funktioniert, weil es nur einen Teil der Wahrheit zeigt: das Gerüst. Nicht enthalten sind dann typischerweise die Texte, die Fotos, die rechtlich saubere Einrichtung, die Auffindbarkeit bei Google und alles, was nach dem Launch passiert. Jeder dieser Punkte wird einzeln nachberechnet — oder Sie machen es selbst und merken nach drei Wochen, dass „selbst” auch ein Preis ist, nur in Ihrer Zeit.
Ein Festpreis ist nur dann ein Festpreis, wenn er die Frage „und was kostet das fertig und online?” vollständig beantwortet. Alles andere ist ein Startpreis mit gutem Marketing.
Die echten Kostenblöcke — was eine Website wirklich teuer oder günstig macht
Eine Website besteht nicht aus „Design”. Sie besteht aus fünf Blöcken, und jeder verdient eine ehrliche Zahl oder eine ehrliche Annahme.
1. Aufbau und Design (einmalig)
Das ist das Gerüst: Struktur, Gestaltung, mobile Ansicht, Ladegeschwindigkeit. Hier liegt die größte Streuung. Ein Baukasten-Template, das Sie selbst befüllen, kostet einmalig wenig bis nichts. Eine individuell für Ihr Gewerk gebaute Seite mit eigenem Aufbau liegt am Markt realistisch im vierstelligen Bereich, bei größeren Agenturen deutlich darüber.
Die ehrliche Größenordnung: Für einen typischen Handwerksbetrieb mit fünf bis acht Seiten bewegt sich der einmalige Aufbau im Markt zwischen etwa 1.500 € und 3.000 € (typisch rund 2.900 €) bei schlanken Anbietern (BlackForest-WebCraft). Was den Preis nach oben treibt, ist selten „mehr Design” — es sind Sonderfunktionen, individuelle Programmierung und Abstimmungsschleifen.
2. Inhalt: Texte und Fotos (einmalig, wird oft vergessen)
Hier verstecken sich die meisten Nachträge. Eine Seite über „Ihre Leistungen” zu schreiben, die ein Kunde versteht und die Google findet, ist Arbeit. Professionelle Fotos vom Betrieb, von Referenzobjekten, vom Team — das ist der Unterschied zwischen einem Auftritt, der seriös wirkt, und einem, der wie 2014 aussieht.
Wenn ein Angebot diesen Block nicht erwähnt, heißt das nicht, dass er kostenlos ist. Es heißt, dass Sie ihn entweder selbst liefern oder später dazubuchen. Fragen Sie immer explizit: Sind Texte und Bildaufbereitung im Preis?
3. Rechtssicherheit (einmalig, nicht verhandelbar)
Hier wird es 2026 ernst, und hier trennt sich solide Arbeit von Bastelei. Vier Punkte sind Pflicht, nicht Kür:
- Impressum nach § 5 DDG. Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14. Mai 2024 vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Die inhaltlichen Pflichtangaben sind gleich geblieben, aber wer noch „§ 5 TMG” auf der Seite stehen hat, verweist auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt (IHK Bonn, eRecht24).
- Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG. Wer Analyse- oder Tracking-Cookies setzt, braucht eine echte, ausdrückliche Einwilligung, bevor solche Cookies gesetzt werden — und in der Praxis einen klar erreichbaren „Ablehnen”-Button neben „Akzeptieren”. Dass eine ausdrückliche Einwilligung vor dem Setzen nicht technisch notwendiger Cookies erforderlich ist, bestätigt auch die aktuelle Rechtsprechung (Usercentrics). Seit 1. April 2025 gilt zusätzlich die Einwilligungsverwaltungsverordnung (PIMS) — relevant für die saubere Umsetzung.
- Datenschutzerklärung nach DSGVO, korrekt auf Ihre tatsächlich eingesetzten Dienste zugeschnitten — nicht aus einem fremden Generator kopiert.
- Barrierefreiheit (BFSG). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Reine Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind für viele Dienstleistungs-Websites ausgenommen (eRecht24 zum BFSG, IHK Köln). Trotzdem: Sobald Sie online verkaufen oder buchen lassen, oder über die Schwellen wachsen, greift es. Eine von Anfang an zugänglich gebaute Seite — ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, lesbare Schrift — ist später nicht teuer nachzurüsten, weil sie es gar nicht muss.
Das ist kein Schwarzmalen. Verstöße können Bußgelder und Abmahnungen nach sich ziehen — beim Impressum sind Bußgelder von bis zu 50.000 € vorgesehen, beim BFSG bis zu 100.000 € (eRecht24). Der eigentliche Punkt ist aber ein anderer: Rechtssicherheit gehört in den Festpreis, nicht in die Risikospalte des Kunden. Wenn ein Anbieter die Rechtssicherheit als Aufpreis behandelt, baut er sie nicht standardmäßig ein.
| Kategorie | Wert |
|---|---|
| Impressum | bis 50.000 € |
| BFSG | bis 100.000 € |
Gesetzliche Höchstrahmen für Verstöße — kein Tarif für jeden Fehler, sondern die obere Grenze für gravierende Verstöße (eRecht24).
4. Gefunden werden (einmalig + laufend)
Eine schöne Seite, die niemand findet, nützt Ihnen wenig. Für Handwerker entscheidet sich Sichtbarkeit lokal. Wer in Ihrer Stadt nach „Dachdecker” oder „Elektriker in der Nähe” sucht, soll Sie sehen — und zwar im Google-Unternehmensprofil und in der Karte direkt darunter.
Wie wichtig das ist, zeigt eine Größenordnung aus der BrightLocal Local Consumer Review Survey 2025: Demnach nutzen rund vier von fünf Verbrauchern Google, um lokale Anbieter zu prüfen und deren Bewertungen zu finden. Das ist kein Versprechen, das eine Website Ihnen geben kann — aber es zeigt, wo die Entscheidung fällt: in der lokalen Suche, vor dem ersten Anruf. Dazu kommt 2026 die KI-Sichtbarkeit: Wenn jemand einen Chatbot nach „guter Sanitärbetrieb in [Ihre Stadt]” fragt, arbeiten wir darauf hin, dass Ihr Betrieb in der Antwort auffindbar ist. Beides — lokale und KI-Sichtbarkeit — ist Bauleistung, kein Zufall.
5. Betrieb: Hosting, Wartung, Updates (laufend)
Eine Website ist kein Möbelstück, das man einmal hinstellt. Sie braucht Hosting, Sicherheitsupdates, Backups und Pflege. Am Markt liegt Hosting bei deutschen Anbietern bei etwa 3 bis 10 € im Monat, Wartungspakete beginnen bei rund 49 € monatlich (Webentwicklung Rottweil). Das ist der Block, den die „Einmal 759 €“-Angebote elegant verschweigen — und der Sie über fünf Jahre mehr kostet als der Aufbau.
Abo oder einmalig? Die Frage ist falsch gestellt
Die ehrliche Antwort: Sie zahlen immer beides. Die Frage ist nur, ob es transparent ist.
Das reine Einmalmodell („Sie kaufen die Seite, fertig”) klingt nach Kostenkontrolle, hat aber zwei Haken. Erstens fehlt der laufende Block — Hosting und Wartung kommen trotzdem, nur separat. Zweitens: Ändert sich nach einem Jahr ein Gesetz, eine Öffnungszeit, eine Telefonnummer, dann ist jede Änderung ein neuer Auftrag mit neuer Rechnung.
Das reine Mietmodell („39 €/Monat, alles drin”) ist bequem, aber prüfen Sie zwei Dinge: Gehört die Seite Ihnen, wenn Sie kündigen? Und steht der Gegenwert für die monatliche Zahlung irgendwo schwarz auf weiß — oder zahlen Sie einfach weiter, ohne zu sehen, wofür?
Genau hier setzt ein sauberes Festpreis-Modell an: ein klar bezifferter, einmaliger Setup-Betrag für den Aufbau — und ein monatlicher Betrag, der einen belegbaren Gegenwert hat. Bei McMedia heißt das konkret: Der Starter liegt bei 99 €/Monat plus 490 € einmaligem Setup, die Pflege Ihrer Inhalte über ein eigenes Redaktionssystem (CMS) ist ab dem Pro-Tarif enthalten. Keine „ab”-Sternchen, keine Überraschung in Monat vier.
Der Unterschied ist nicht der Preis allein. Entscheidend ist, dass Sie monatlich sehen, wofür Sie zahlen — über ein Cockpit mit Reports, das Hosting, Aktualität, Rechtsstand und Sichtbarkeit dokumentiert. Der monatliche Beitrag ist dann nicht ein Abo, das man vergisst, sondern eine Leistung, die man nachlesen kann. Beweis statt Behauptung.
Was ein fairer Festpreis tatsächlich enthalten muss
Bevor Sie unterschreiben, gleichen Sie jedes Angebot gegen diese Liste ab. Wenn ein Punkt fehlt, ist es kein Festpreis, sondern ein Startpreis:
- Aufbau und mobiles Design für die vereinbarte Seitenzahl, fertig ausgeliefert
- Texte und Bildaufbereitung — oder eine klare Ansage, was Sie selbst liefern
- Vollständige Rechtssicherheit: Impressum (§ 5 DDG), Cookie-Einwilligung (§ 25 TDDDG), DSGVO-Datenschutzerklärung, zugänglich gebaut (BFSG)
- Lokale Auffindbarkeit: Google-Unternehmensprofil eingerichtet, lokale Keywords gesetzt
- Laufender Betrieb klar beziffert: Hosting, Updates, Backups — keine versteckten Folgekosten
- Eigentum und Ausstieg: Wem gehört die Seite, was passiert bei Kündigung?
Eine Website, die diese sechs Punkte abdeckt, ist kein Kostenrisiko mehr. Sie ist eine planbare Investition mit einer Zahl, die Sie vor dem Start kennen.
FAQ
Was kostet eine Handwerker-Website 2026 realistisch? Der einmalige Aufbau bewegt sich bei schlanken, spezialisierten Anbietern am Markt zwischen rund 1.500 € und 3.000 €, bei großen Agenturen deutlich höher. Dazu kommen laufende Kosten: Hosting ab etwa 3 € monatlich, Wartungspakete beginnen bei rund 49 €. Entscheidend ist nicht die niedrigste „ab”-Zahl, sondern was fertig und online tatsächlich enthalten ist.
Warum sind „ab 759 €“-Angebote oft am Ende teurer? Weil das „ab” meist nur das Gerüst meint. Texte, Fotos, rechtssichere Einrichtung, lokale Sichtbarkeit und der laufende Betrieb werden häufig einzeln nachberechnet. Ein echter Festpreis beantwortet die Frage nach dem Gesamtpreis vollständig — nicht nur nach dem Einstieg.
Brauche ich als kleiner Handwerksbetrieb eine barrierefreie Website (BFSG)? Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Reine Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sind für viele Dienstleistungs-Websites ausgenommen. Sobald Sie online verkaufen oder buchen lassen oder über diese Schwellen wachsen, greift es. Eine von Anfang an zugänglich gebaute Seite erspart teures Nachrüsten — lassen Sie sich die genaue Einordnung für Ihren Fall bestätigen.
Lohnt sich ein monatliches Modell oder soll ich einmalig zahlen? Sie zahlen praktisch immer beides — Aufbau einmalig, Betrieb laufend. Die ehrliche Frage ist, ob der monatliche Betrag einen belegbaren Gegenwert hat. Ein Festpreis mit dokumentiertem Gegenwert (Hosting, Aktualität, Rechtsstand, Sichtbarkeit) ist transparenter als ein „39 €/Monat, alles drin” ohne Nachweis.
Was muss 2026 rechtlich auf meiner Website stehen? Mindestens: ein Impressum nach § 5 DDG (nicht mehr TMG), eine Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG mit gleichwertigem „Ablehnen”-Button, eine auf Ihre Dienste zugeschnittene DSGVO-Datenschutzerklärung und — je nach Unternehmensgröße und Angebot — eine zugänglich gebaute Seite nach BFSG. Diese Punkte gehören in jeden seriösen Festpreis.
Bevor Sie das nächste Angebot unterschreiben
Holen Sie sich Klarheit, bevor Sie zahlen. Wir schauen uns Ihre aktuelle Website (oder Ihren aktuellen Stand) in einem kostenlosen, persönlichen Website-Audit an: Wo stehen Sie bei lokaler Sichtbarkeit, wo bei der Rechtssicherheit, und was würde ein ehrlicher Festpreis in Ihrem Fall konkret bedeuten — mit einer Zahl, die vor dem Start feststeht. Kein Verkaufsgespräch, sondern eine belegbare Einschätzung.