Local SEO für Anwälte: Google-Profil, Bewertungen und § 43b BRAO
Local SEO für Anwälte: Was Kanzleien im Google-Profil und auf der Website tun können, wie Sie Mandanten um Bewertungen bitten und was das Berufsrecht dazu sagt.
Local SEO für Anwälte bedeutet: Ihr Google-Unternehmensprofil vollständig und aktuell halten, pro Rechtsgebiet und Ort eine eigene Seite anbieten und die Bewertungen echter Mandanten sachlich beantworten. Eine Platzierung im Local Pack, der Kartenansicht über den normalen Treffern, kann Ihnen niemand zusagen. Google schreibt dazu selbst: „Ein besseres lokales Ranking bei Google kann nicht eingefordert werden, auch nicht gegen Bezahlung.“ (Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 12.10.2026).
Für Kanzleien kommen zwei Grenzen hinzu. Die Werbung muss nach § 43b BRAO sachlich bleiben, und die Verschwiegenheit nach § 43a Absatz 2 BRAO gilt auch in einer öffentlichen Antwort auf eine Google-Bewertung. Beide Abschnitte stehen unten. Wer das Profil und die Bewertungen nicht selbst pflegen will, findet den Umfang eines laufenden Pakets auf der Seite Local SEO Paket. Eine Einordnung für alle Branchen gibt der Beitrag Local SEO Paket für kleine Betriebe. Den Überblick über das ganze Thema bietet der Leitfaden Local SEO.
Wie entscheidet Google, welche Kanzleien im Local Pack stehen?
Google nennt drei Faktoren: „Lokale Suchergebnisse basieren hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit.“ Zur Entfernung heißt es: „Bei der Entfernung wird berücksichtigt, wie weit ein Unternehmen vom suchenden Kunden entfernt ist.“ Die Entfernung ändern Sie nicht. Relevanz und Beliebtheit beeinflussen Sie über ein vollständiges Profil und über die Bewertungen Ihrer Mandanten.
Das Local Pack hat Gewicht. Auf der Statistikseite von BrightLocal steht: „42% of searchers click on Google map pack results for local queries“, mit der Quellenangabe Backlinko, 2024 (BrightLocal, Local SEO Statistics, abgerufen am 12.10.2026). Die Zahl beschreibt Suchende insgesamt, nicht Rechtsuchende. Wie das Local Pack für lokale Unternehmen allgemein aufgebaut ist, erklärt der Grundlagen-Leitfaden zum Local Pack.
Welche Seiten braucht eine Kanzlei für Local SEO?
Eine Sammelseite „Leistungen“, auf der Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht untereinander stehen, beantwortet keine einzelne Frage eines Mandanten. Besser ist eine eigene Seite je Rechtsgebiet, mit Ortsbezug: nicht „Arbeitsrecht“, sondern „Anwalt für Arbeitsrecht in Köln“.
Eine solche Seite enthält:
- Eine H1 mit Rechtsgebiet und Ort.
- Die typischen Anliegen in der Sprache der Mandanten: Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis. Nicht in Paragrafen, sondern in Situationen.
- Den Ablauf der Zusammenarbeit: Erstkontakt, Ersteinschätzung, Vertretung.
- Einen Ortsbezug, der trägt: Stadt, Stadtteil, Gerichtsbezirk, Anfahrt.
- Einen sichtbaren nächsten Schritt: Telefon, Formular oder Terminbuchung, nicht im Impressum versteckt.
Erzeugen Sie keine zwölf fast gleichen Seiten, in denen nur der Ortsname wechselt. Eine Ortsseite lohnt sich nur dort, wo die Kanzlei tatsächlich tätig ist und die Seite eigenen Inhalt hat.
Was gehört ins Google-Unternehmensprofil einer Kanzlei?
Google schreibt: „Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt.“ Zu den Angaben zählt Google die Adresse, die Öffnungszeiten und „Um welche Art von Unternehmen es sich handelt“ (Kategorien). Prüfen Sie deshalb:
- Kategorien: Wählen Sie die, die Ihre Tätigkeit beschreibt, und ergänzen Sie nur Schwerpunkte, die Sie tatsächlich bearbeiten.
- Name, Adresse, Telefon: Schreiben Sie diese Angaben auf der Website, im Profil und in Verzeichnissen identisch. Im Beispiel-Report der Kanzlei Vogel & Partner (Beispieldaten, keine echte Kanzlei) sind zwölf Verzeichnisse geprüft, elf stimmen überein, eines weicht bei der Schreibweise der Telefonnummer ab. Solche Abweichungen findet man nur durch den Abgleich.
- Pflege: Öffnungszeiten, Fotos und Leistungen müssen zum Stand der Kanzlei passen. Ein Profil, das nach einem Umzug oder einer neuen Telefonnummer nicht angepasst wird, widerspricht der Website.
Was § 43b BRAO für die Website einer Kanzlei bedeutet, behandelt der Beitrag Anwaltswerbung auf der Website.
Wie helfen strukturierte Daten (LegalService)?
Strukturierte Daten sind maschinenlesbare Angaben im Quelltext der Seite. Für Kanzleien gibt es bei schema.org den Typ LegalService. Er steht in der Hierarchie unter LocalBusiness (schema.org, LegalService, abgerufen am 12.10.2026). Die Angaben dort müssen mit Profil und Website übereinstimmen. Google zeigt sein Beispiel für lokale Unternehmen als JSON-LD (Google Search Central, Local Business, abgerufen am 12.10.2026).
Setzen Sie keine Sternebewertung (aggregateRating) ohne Grundlage. Google schreibt in derselben Anleitung, diese Property werde „nur für Websites empfohlen, die Rezensionen zu anderen lokalen Unternehmen erfassen“. Eine Kanzlei, die Sterne aus Google-Rezensionen in das eigene Markup kopiert, gehört nicht dazu. Dazu kommt das Sachlichkeitsgebot (unten). Wie Kanzleien in Antworten von KI-Assistenten vorkommen, behandelt der Beitrag Kanzlei-Sichtbarkeit in ChatGPT und Perplexity.
Dürfen Kanzleien um Google-Bewertungen bitten?
Ja, aber unter Googles Regeln. Google beschreibt in seinen Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, was Händlern nicht gestattet ist. Dazu zählt: „Anreize zu bieten, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension“. Ebenso nicht gestattet ist, „Negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten“. Gestattet ist, „Veröffentlichungen von Inhalten zu erbitten oder zu fördern, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten oder zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt der Rezension zu beeinflussen“ (Google, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, abgerufen am 12.10.2026).
Daraus folgt für die Praxis:
- Bitten Sie alle Mandanten gleichermaßen, nicht nur die, bei denen das Mandat gut ausging. Filtern Sie nicht vorab nach Zufriedenheit.
- Bieten Sie nichts an, auch keinen Rabatt und keine Gebührennachlässe.
- Sagen Sie nicht, was in der Bewertung stehen soll.
- Bitten Sie nicht vor Ort. Die Richtlinie untersagt, Nutzer aufzufordern oder unter Druck zu setzen, Bewertungen zu hinterlassen, „während sie sich noch vor Ort befinden“.
Zusätzlich gilt für Anwälte § 6 BORA. Absatz 2 lautet: „Werbung mit Mandaten oder mit Mandantinnen und Mandanten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig, auch wenn die Mandatsbeziehung nicht mehr der Verschwiegenheits-pflicht unterliegt.“ (BORA § 6 bei dejure.org, Fassung in Kraft seit 01.12.2025, abgerufen am 12.10.2026). Ob ein Hinweis auf Bewertungen auf Ihrer Website darunter fällt, beurteilt Ihre Rechtsanwaltskammer.
Warum Bewertungen zählen, sagt Google so: „Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen.“ Das ist ein „kann“, keine Zusage. Auf Mandanten wirken Bewertungen ebenfalls: Laut BrightLocal sagen nur 4 % der Verbraucher, dass sie Online-Bewertungen nie lesen (BrightLocal, Local Consumer Review Survey, abgerufen am 12.10.2026).
Wie antworten Kanzleien auf Bewertungen, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen?
§ 43a Absatz 2 BRAO lautet: „Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist.“ (Gesetze im Internet, § 43a BRAO, abgerufen am 12.10.2026). Eine öffentliche Antwort, die auf den Fall eingeht, kann schon dadurch Mandatsdaten preisgeben, dass sie das Mandat bestätigt.
§ 2 Absatz 4 BORA nennt Fälle, in denen ein Verstoß nicht gegeben ist, etwa wenn das Verhalten „zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist, z.B. zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder zur Verteidigung in eigener Sache“ (BORA § 2 bei dejure.org, abgerufen am 12.10.2026). Ob ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt, entscheiden Sie nicht in einem Bewertungsportal, sondern mit Ihrer Kammer oder einem im Berufsrecht erfahrenen Kollegen.
Ein eigener Fall sind Bewertungen von Personen, die nie Mandant waren. Das OLG Oldenburg hat am 04.06.2024 (13 U 110/23) entschieden, dass der Bewertende offenlegen muss, wenn kein Mandatsverhältnis besteht. Eine uneingeschränkte Unterlassung konnte die Anwältin nicht verlangen. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass sie ihre Verschwiegenheit auch beachten muss, wenn sie sich gegen Bewertungen von Mandanten wehrt (beck-aktuell, 13.08.2024, abgerufen am 12.10.2026). Das Urteil betraf einen bestimmten Einzelfall. Lassen Sie eine Bewertung dieser Art vor einer Reaktion prüfen.
Was sagt das Berufsrecht zur Anwaltswerbung im Netz?
§ 43b BRAO lautet: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ (Gesetze im Internet, § 43b BRAO, abgerufen am 12.10.2026). § 6 Absatz 1 BORA ergänzt: „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht unsachlich oder unlauter und insbesondere nicht irreführend werben.“
Ein gepflegtes Profil mit Angaben zur Kanzlei, zu den Rechtsgebieten und zu den Öffnungszeiten ist eine Information über die berufliche Tätigkeit. Unsachliche oder irreführende Werbung ist nach § 6 Absatz 1 BORA nicht erlaubt. McMedia ist eine Webagentur und gibt keine Rechtsberatung. Ob ein Profil, ein Text oder ein Hinweis auf Bewertungen zulässig ist, beurteilt Ihre Rechtsanwaltskammer oder ein im Berufsrecht erfahrener Anwalt.
Was umfasst das Local SEO Paket von mcmedia für Kanzleien?
Das Paket „Lokale Präsenz & Bewertungen“ ist ein Zusatz zu den Website-Paketen und hat zwei Stufen. Preise netto gemäß § 19 UStG, ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Den genauen Betrag legt mcmedia pro Betrieb nach dem Umfang fest und nennt ihn vorab im Gespräch.
Sichtbar, 149 bis 199 € im Monat. Optimierung des Google-Unternehmensprofils, einheitliche Firmendaten in Verzeichnissen, Bewertungs-Monitoring mit Antwort-Hilfe und ein monatlicher Sichtbarkeits-Report.
Reputation, 299 bis 399 € im Monat. Alles aus „Sichtbar“, dazu ein gestalteter Ablauf, mit dem Sie Mandanten per QR-Code, SMS oder E-Mail um eine Bewertung bitten, und Local-Rank-Tracking im Cockpit.
Nicht zum Paket gehören gekaufte Links, gekaufte oder erfundene Bewertungen, das Entfernen von Bewertungen und die Zusage einer Platzierung. Antworten auf Bewertungen geben Sie frei. Sie entscheiden also, was zu Ihrer Verschwiegenheitspflicht passt. Ob Ihre Kammer einen Ablauf für Bewertungsanfragen per SMS oder E-Mail zulässt, klären Sie vorab mit ihr. Den vollen Umfang und die Grenzen finden Sie auf der Seite Local SEO Paket. Das Angebot für Kanzleien insgesamt steht unter Website für Kanzleien.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Local SEO bei einer Kanzlei wirkt?
Dafür gibt es keinen festen Zeitpunkt. Google legt das Ranking fest und schreibt, ein besseres lokales Ranking könne nicht eingefordert werden. Ein vollständiges Profil und gepflegte Seiten schaffen die Grundlage. Bewertungen entstehen über die Zeit, weil Mandanten sie selbst schreiben.
Ist Local SEO mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar?
Das hängt vom Inhalt ab. Nach § 43b BRAO ist Werbung nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Ob Ihr Profil und Ihre Texte dazu passen, beurteilt Ihre Rechtsanwaltskammer. McMedia gibt keine Rechtsberatung.
Darf eine Kanzlei Mandanten um Google-Bewertungen bitten?
Nach Googles Richtlinien dürfen Sie um Bewertungen bitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize zu bieten. Bitten Sie alle Mandanten gleichermaßen, nicht nur zufriedene. Nicht gestattet sind Anreize wie Rabatte und das gezielte Bitten um positive Rezensionen. Zusätzlich beachten Sie § 6 BORA.
Wie antwortet eine Kanzlei auf eine schlechte Bewertung?
Allgemein und ohne Fallbezug. Bestätigen Sie kein Mandat und nennen Sie keine Einzelheiten, denn die Verschwiegenheit nach § 43a Absatz 2 BRAO gilt auch in einer öffentlichen Antwort.
Reicht ein gepflegtes Google-Profil, oder brauche ich auch Seiten auf der Website?
Beides ergänzt sich. Das Profil bestimmt, wie die Kanzlei in der Karte und im Local Pack erscheint. Die Seiten je Rechtsgebiet und Ort beantworten die Fragen, mit denen Mandanten kommen. Google nennt Relevanz als einen der drei Faktoren, und dafür helfen vollständige Angaben im Profil und auf der Website.
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern“: support.google.com/business/answer/7091. Abgerufen am 12.10.2026.
- Google, „Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte“: support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114. Abgerufen am 12.10.2026.
- Google Search Central, „Local Business“, strukturierte Daten: developers.google.com. Abgerufen am 12.10.2026.
- BrightLocal, „Local SEO Statistics“ und „Local Consumer Review Survey“: brightlocal.com. Abgerufen am 12.10.2026.
- schema.org, „LegalService“: schema.org/LegalService. Abgerufen am 12.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, § 43a und § 43b BRAO: § 43a, § 43b. Abgerufen am 12.10.2026.
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), § 2 und § 6, dejure.org: § 2, § 6. Abgerufen am 12.10.2026.
- beck-aktuell, „Wer Anwälte bewertet, muss mitteilen, ob er Mandant war“, 13.08.2024: beck-aktuell.de. Abgerufen am 12.10.2026.
Wollen Sie wissen, welche Stufe zu Ihrer Kanzlei passt? Im 15-Minuten-Gespräch klären wir Umfang und Betrag, ohne Verpflichtung. Alle Leistungen, Grenzen und die Preisspanne finden Sie auf der Seite Local SEO Paket.