Website für Anwaltskanzlei: Woran Mandanten eine gute Seite erkennen
Website für Anwaltskanzlei: Welche Inhalte, Pflichtangaben und technischen Punkte eine gute Seite hat, mit Wortlaut aus BRAO, BORA, DDG. Stand 12.10.2026.
Eine gute Website für eine Anwaltskanzlei nennt auf der Startseite Ihre Rechtsgebiete und Ihren Ort. Sie zeigt die Personen hinter der Kanzlei, lädt auf dem Handy zügig, führt die gesetzlichen Pflichtangaben und hält die Werbegrenzen des Berufsrechts ein (§ 43b BRAO, § 6 BORA). Das ist die Checkliste, die McMedia vor dem Entwurf einer Kanzlei-Seite anlegt. Dieser Beitrag geht sie durch und belegt die Teile, die sich belegen lassen, mit Quellen vom 12.10.2026. Die übrigen Punkte sind unsere Einschätzung und als solche gekennzeichnet.
Ein Screenshot zeigt nicht, ob eine Seite so gebaut ist. Deshalb gibt es hier keine fremden Kanzlei-Seiten als Beispiele. Der Beitrag gehört zum Themenbereich Werkzeuge. Wie McMedia Kanzlei-Websites aufsetzt, steht auf der Seite Websites für Anwälte. McMedia gibt keine Rechtsberatung.
Woran erkennen Mandanten eine gute Kanzlei-Website?
Mandanten prüfen in wenigen Sekunden, ob sie auf der richtigen Seite sind. Die folgenden sieben Punkte entscheiden darüber. Punkt 4 bis 7 lassen sich an Quellen belegen. Punkt 1 bis 3 sind Gestaltungsempfehlungen von McMedia.
1. Ruhige Gestaltung mit klarer Hierarchie
Gute Kanzlei-Seiten sind aufgeräumt: viel Weißraum, zurückhaltende Typografie, erst die Überschrift, dann die Kernaussage, dann die Details. Slider, animierte Elemente und Stockfotos von Paragrafenzeichen lenken vom Anliegen ab. Das ist eine Empfehlung, keine Messung.
2. Rechtsgebiete und Ort stehen sofort da
Wer „Fachanwalt Arbeitsrecht“ und einen Ort sucht, will in Sekunden sehen, ob er richtig ist. Nennen Sie deshalb Ihre Schwerpunkte konkret, etwa Arbeitsrecht, Familienrecht oder Verkehrsrecht, und den Ort der Kanzlei. Ein Satz wie „Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen“ sagt wenig. Beachten Sie bei Schwerpunkten § 7 BORA: Teilbereiche darf nur benennen, „wer den eigenen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann“ (BRAK, BORA, Stand 01.12.2025, abgerufen am 12.10.2026).
3. Echte Personen statt Stockfotos
Eine Kanzlei bietet persönliche Beratung. Porträts der Anwältinnen und Anwälte und Fotos der echten Kanzlei zeigen, wer das Mandat führt. Das ist eine Empfehlung. Für Namen, Fotos und Zitate von Mandanten gilt § 6 Abs. 2 BORA: „Werbung mit Mandaten oder mit Mandantinnen und Mandanten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig“ (BRAK, BORA, Stand 01.12.2025).
4. Schnell auf dem Handy
Google schreibt: „Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version des Website-Inhalts, der mit dem Smartphone-Agent gecrawlt wurde.“ Das nennt Google Mobile-First-Indexierung (Google Search Central, abgerufen am 12.10.2026). Für die Ladezeit des größten sichtbaren Elements (Largest Contentful Paint, LCP) gibt web.dev vor: „Ein guter LCP-Wert liegt bei unter 2,5 Sekunden“ (web.dev, Largest Contentful Paint, abgerufen am 12.10.2026). Messen Sie Ihre Seite auf einem Handy, nicht nur am Schreibtisch.
5. Auffindbar am Ort
Für die lokale Suche hilft ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Google schreibt: „Unternehmen mit vollständigen und korrekten Informationen werden mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Suchergebnissen angezeigt.“ Und: „Ein besseres lokales Ranking bei Google kann nicht eingefordert werden, auch nicht gegen Bezahlung“ (Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 12.10.2026). Eine Platzierung kann daher niemand zusagen. Wie Profil, Bewertungen und Website zusammenspielen, beschreibt der Beitrag Local SEO für Anwälte. Ein laufend betreutes Profil bietet das Local SEO Paket. Zur Sichtbarkeit in KI-Antworten gibt es den Beitrag Kanzlei-Sichtbarkeit in ChatGPT und Perplexity.
6. Barrierefrei gebaut
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt in § 3 Abs. 1, dass Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteur anbietet oder erbringt, „barrierefrei sein“ müssen. Absatz 3 nimmt aus: „Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.“ Ein Kleinstunternehmen beschäftigt nach § 2 Nr. 17 BFSG „weniger als zehn Personen“ und erzielt „einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro“ oder hat eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (gesetze-im-internet.de, § 3 und § 2, abgerufen am 12.10.2026). Ob die Website Ihrer Kanzlei unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab. Kontrastreiche Farben, lesbare Schrift und Bedienbarkeit per Tastatur helfen Mandanten unabhängig davon.
7. Berufsrecht im Text
§ 43b BRAO lautet: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026). § 6 Abs. 1 BORA ergänzt: „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht unsachlich oder unlauter und insbesondere nicht irreführend werben.“ Die Wortlaute und die Frage, was auf eine Kanzlei-Seite darf, behandelt der Beitrag Anwaltswerbung auf der Website.
Welche Pflichtangaben braucht die Website einer Kanzlei?
§ 5 Abs. 1 DDG verlangt Informationen, die „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen“. Für reglementierte Berufe gehören dazu laut Nr. 5 „die Kammer, der die Diensteanbieter angehören“, „die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist“ sowie „die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe, wie diese Regelungen zugänglich sind“ (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026). § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV nennt zusätzlich die Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherer, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026). Die Einzelheiten stehen im Beitrag Pflichtangaben im Kanzlei-Impressum.
Wie sieht eine Kanzlei-Website im Aufbau aus? Ein Beispiel
Beispiel (Demo-Kanzlei „Kanzlei Vogel & Partner“, keine echte Kanzlei): Die Kanzlei hat zwei Schwerpunkte, Arbeitsrecht und Mietrecht. Der Seitenplan lautet:
- Startseite mit Schwerpunkten, Ort und Kontaktweg
- je eine Seite pro Rechtsgebiet mit den typischen Anliegen und dem Ablauf einer Mandatierung
- Team-Seite mit Porträts und den verliehenen Titeln
- Kontaktseite mit Adresse, Telefon, Formular und Anfahrt
- Impressum und Datenschutzerklärung
Das sind fünf Inhaltsseiten, dazu kommen Impressum und Datenschutzerklärung. Das Paket Starter umfasst bis zu 5 Seiten, das Paket Pro bis zu 15 Seiten (Preisseite). Wächst die Kanzlei um Rechtsgebiete, wächst die Seitenzahl mit. Ein Blog für Rechtstipps gehört zum Paket Pro.
Woran scheitern veraltete Kanzlei-Seiten?
Die folgenden Schwächen sehen wir bei alten Seiten häufig. Es sind Beobachtungen aus unserer Arbeit, keine Studie.
- Sie redet über sich statt über das Anliegen. „Engagiert, kompetent, durchsetzungsstark“ passt zu jeder Kanzlei. Mandanten suchen ihr Rechtsgebiet.
- Die Rechtsgebiete sind versteckt. Wer „das gesamte Spektrum“ nennt, nennt nichts Konkretes.
- Texte stecken in Bildern. Text in Bilddateien lässt sich weder durchsuchen noch vorlesen.
- Das Layout bricht auf dem Handy.
- Die Pflichtangaben sind unvollständig. Prüfen Sie sie anhand der Liste oben.
Was kostet eine Website für eine Anwaltskanzlei?
Die Spanne ist groß. Das Vergleichsportal experte.de nennt für eine komplette Website von einer Agentur in Deutschland Kosten von 1.500 bis 20.000 € einmalig und für Freelancer 1.000 bis 5.000 € (experte.de, ohne Datumsangabe auf der Seite, abgerufen am 12.10.2026). Hosting, Pflege und Rechtstexte kommen laufend dazu. Bei McMedia beginnt das Mietmodell bei 99 € im Monat plus 490 € Setup, bei 12 Monaten Mindestlaufzeit. Das Paket Pro kostet 299 € im Monat plus 2.900 € Setup. Alle Preise stehen auf der Preisseite. Die Bedingungen erklärt die Seite Website mieten. Eine Übersicht der Kosten für Kanzleien gibt der Beitrag Kanzlei-Website: Kosten 2026. Ob ein Portalprofil oder die eigene Seite besser passt, vergleicht der Beitrag anwalt.de oder eigene Website.
FAQ: Website für eine Anwaltskanzlei
Was gehört auf die Website einer Anwaltskanzlei?
Rechtsgebiete und Ort, die Personen der Kanzlei, ein Kontaktweg, das Impressum mit Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtlichen Regelungen und Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 DDG, § 2 DL-InfoV) und die Datenschutzerklärung. Alle Aussagen müssen den Werbegrenzen des § 43b BRAO und des § 6 BORA genügen.
Wie schnell muss eine Kanzlei-Website laden?
web.dev nennt für den LCP einen guten Wert „unter 2,5 Sekunden“. Google verwendet laut eigener Dokumentation die mobile Version der Seite für Indexierung und Ranking. Messen Sie deshalb am Handy.
Muss die Website einer Kanzlei barrierefrei sein?
Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus (§ 3 Abs. 3), also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob eine Kanzlei-Website unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Darf ich Mandanten auf der Website zitieren?
Nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA).
Was kostet eine Kanzlei-Website?
experte.de nennt 1.500 bis 20.000 € einmalig für eine Agentur-Website und 1.000 bis 5.000 € für Freelancer. Hosting und Pflege kommen laufend dazu. Die Preise von McMedia stehen auf der Preisseite.
Quellen
Alle Quellen wurden am 12.10.2026 abgerufen.
- Bundesrechtsanwaltsordnung, § 43b, Gesetze im Internet.
- Bundesrechtsanwaltskammer, Berufsordnung, Fassung vom 01.12.2025 (§§ 6, 7).
- Digitale-Dienste-Gesetz, § 5, DL-InfoV, § 2, BFSG, § 2 und § 3, Gesetze im Internet.
- Google Search Central, Mobile-First-Indexierung, und web.dev, Largest Contentful Paint.
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, Ranking in lokalen Suchergebnissen.
- experte.de, Homepage erstellen lassen.
Wirkt Ihre Kanzlei-Seite nicht mehr zeitgemäß? Im kostenlosen Website-Befund sehen Sie, welche Punkte dieser Liste bei Ihrer Seite offen sind, ohne Verpflichtung. Schreiben Sie uns über die Seite Websites für Anwälte.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 12.10.2026.