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Was eine Kanzlei-Website 2026 kostet — und warum ein Abo oft schlauer ist

Kanzlei Website Kosten 2026: transparente Marktübersicht zu Agentur-Einmalpreisen, Baukasten und betreutem Monatsabo — plus was im Preis stehen MUSS.

11 Min. Lesezeit mcmedia
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Sie holen drei Angebote für Ihre Kanzlei-Website ein und bekommen drei Zahlen, die kaum vergleichbar sind: 2.900 €, 6.800 €, 14.000 €. Keiner sagt klar, was darin enthalten ist — und was hinterher noch dazukommt. Genau hier scheitern die meisten Projekte: nicht am Budget, sondern an der fehlenden Transparenz darüber, wofür das Geld eigentlich fließt.

Dieser Beitrag räumt damit auf. Wir schauen uns die realen Kanzlei Website Kosten 2026 an — einmalige Agenturpreise, Baukasten-Selbstbau und das betreute Monatsabo. Sie erfahren, was im Preis stehen muss, welcher Weg zu welcher Kanzlei passt und warum planbare Monatskosten plus Code-Eigentum für Solo- und kleine Kanzleien oft die rationalere Entscheidung sind. Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Entscheidungshilfe.

Die drei Wege im Überblick

Es gibt nicht „die” Kanzlei-Website. Es gibt drei grundlegend verschiedene Beschaffungswege, und jeder hat seine Berechtigung.

Weg 1 — Agentur, einmalig. Sie zahlen ein einmaliges Projektbudget, bekommen eine individuell gebaute Seite und kümmern sich danach selbst um Pflege, Updates und Hosting (oder kaufen das separat dazu). Das ist der klassische Weg für Kanzleien, die genau wissen, was sie wollen, und ein Budget am Stück freigeben können.

Weg 2 — Baukasten, selbst gemacht. Wix, Jimdo, WordPress in Eigenregie. Niedrige Einstiegskosten, volle Kontrolle über das Tempo — aber Ihre Zeit ist der eigentliche Preis. Für eine reine Online-Visitenkarte tragfähig, für eine Kanzlei, die gefunden werden und rechtssicher auftreten will, oft eine Sackgasse.

Weg 3 — betreutes Monatsabo. Eine feste Monatsgebühr, in der Bau, Hosting, Pflege, rechtliche Updates und laufende Betreuung gebündelt sind. Anstelle einer einmaligen Großinvestition zahlen Sie einen planbaren Monatsbetrag — vorausgesetzt, der Anbieter liefert monatlich echten Gegenwert und Sie behalten die Rechte an Ihrer Seite.

Sehen wir uns die konkreten Zahlen an.

Weg 1: Was die Agentur einmalig kostet

Der deutsche Markt ist 2026 erstaunlich konsistent, wenn man die Angebote nach Umfang sortiert. Drei realistische Stufen für eine Anwaltskanzlei:

Kanzlei-Website beim Agentur-Einmalprojekt — drei Stufen (2026)
Kanzlei-Website beim Agentur-Einmalprojekt — drei Stufen (2026) Balkendiagramm mit 3 Werten. Einzelanwalt: ab 2.900 €. Komplett: ca. 4.500 €. Mehr-Standort: ab 7.500 €.
Kanzlei-Website beim Agentur-Einmalprojekt — drei Stufen (2026)
KategorieWert
Einzelanwaltab 2.900 €
Komplettca. 4.500 €
Mehr-Standortab 7.500 €

Redaktionelle Einordnung innerhalb der belegten Marktspannen (graphek.de, 2026). Einmalige Bau­kosten — laufende Kosten kommen obendrauf.

Einzelanwalt-Site: ab ca. 2.900 €

Eine schlanke, professionelle Präsenz für die Solo-Kanzlei: drei bis fünf Seiten (Startseite, Profil, Tätigkeitsschwerpunkte, Kontakt, Impressum/Datenschutz), responsives Design, Kontaktformular, sauberes Impressum. Im breiteren Markt rangieren solche „Visitenkarten-Websites” je nach Anbieter zwischen rund 1.000 und 3.500 € (graphek.de, 2026). Für eine Kanzlei mit den nötigen Pflichtangaben und einem professionellen Eindruck ist die obere Hälfte dieser Spanne realistisch — ein seriöser Startpunkt liegt bei etwa 2.900 € (redaktionelle Einordnung innerhalb der belegten Spanne).

Komplettpaket: ca. 4.500 €

Die typische Stufe für eine etablierte Einzel- oder kleine Kanzlei: individuelles Design statt Vorlage, ausgearbeitete Texte zu den Rechtsgebieten, mehr Seitentiefe, durchdachte Struktur für lokale Auffindbarkeit, Datenschutz- und Cookie-Mechanik. Hier landen Sie bei rund 4.500 € — solide gebaut, fertig zum Loslegen (redaktioneller Mittelwert; die belegten Marktspannen finden Sie oben und unten).

Mehr-Standort oder Blog/Content: ab 7.500 €

Sobald mehrere Standorte, ein Team mit eigenen Profilen, ein redaktioneller Blog oder ein pflegbares Content-Management hinzukommen, steigt der Aufwand spürbar. Im Markt werden vollwertige Unternehmenswebsites mit individuellem Design, umfangreichen Inhalten und professionellem SEO mit 5.000 bis 20.000 € angesetzt (graphek.de, 2026). Für eine mehrgliedrige Kanzlei mit Blog setzen wir den Einstieg redaktionell bei etwa 7.500 € an — am unteren Rand dieser belegten Spanne.

Der Haken: laufende Kosten kommen obendrauf

Die Einmalrechnung ist nicht das Ende. Hosting, Domain, Wartung, Sicherheits-Updates und Backups schlagen laut Marktbeobachtung mit 100 bis 500 € pro Monat zu Buche, wenn man es ordentlich macht (graphek.de, 2026). Wer das nicht einplant, hat in zwei Jahren eine technisch veraltete, ungepflegte Seite — und zahlt dann erneut für eine Überarbeitung. Die „günstige” Einmalrechnung ist selten so einmalig, wie sie aussieht.

100–500 €
laufende Kosten pro Monat — Hosting, Wartung, Updates, Backups — die bei der Einmalrechnung gern unter den Tisch fallen
graphek.de, 2026

Weg 2: Baukasten — günstig, aber Sie zahlen mit Zeit

Ein Wix- oder Jimdo-Abo kostet einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat. Auf dem Papier ist das der billigste Weg. In der Praxis verschiebt sich der Preis nur: von Geld zu Ihrer Zeit und zu rechtlichem Risiko.

Sie bauen selbst, Sie texten selbst, Sie halten die rechtlichen Angaben selbst aktuell. Für eine Kanzlei ist Letzteres kein Detail — dazu gleich mehr. Hinzu kommt: Baukastenseiten sehen oft nach Baukasten aus, lassen sich für lokale Auffindbarkeit nur begrenzt optimieren, und der Code gehört nicht Ihnen. Wollen Sie später wechseln, fangen Sie bei null an.

Für eine Kanzlei, die ihre Website als reine Pflichtübung sieht und nie darüber gefunden werden will, kann der Baukasten reichen. Für jede Kanzlei, die Mandanten gewinnen will, ist die investierte Zeit — die Ihnen als Anwältin oder Anwalt deutlich mehr wert ist — meist der teurere Posten.

Was im Preis enthalten sein MUSS — egal welcher Weg

An diesen vier Punkten erkennen Sie, ob ein Angebot trägt. Sie sind bei einer Kanzlei-Website nicht optional. Fehlen sie, ist der niedrige Preis eine Mogelpackung.

1. Migration und Eigentum am Code

Wenn Sie von einer alten Seite kommen, müssen Inhalte, Struktur und vor allem Ihre bestehenden Suchmaschinen-Rankings sauber übernommen werden — inklusive Weiterleitungen. Ein „wir bauen neu, der Rest ist Ihr Problem” kostet Sie Sichtbarkeit. Und klären Sie vorab, wem der Code und die Inhalte gehören. Bei vielen Abo- und Baukastenmodellen mieten Sie faktisch nur einen Zugang; kündigen Sie, ist die Seite weg. Code-Eigentum bedeutet: Sie können jederzeit umziehen.

2. DSGVO-konformes Hosting

Eine Kanzlei verarbeitet sensible Daten. DSGVO-konformes Hosting ist mehr als ein deutscher Serverstandort: Der Anbieter muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO sein, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereitstellen, und die Daten sollten in Deutschland oder der EU verarbeitet werden (Übersicht DSGVO-Hosting, 2025). Vorsicht bei US-Anbietern: Über den US Cloud Act können US-Behörden grundsätzlich auf Daten zugreifen, selbst wenn die Server in Europa stehen. Für eine Kanzlei mit Mandantengeheimnis ist das ein relevanter Punkt — kein Beiwerk.

3. BFSG-fähige Technik

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten (Bundesregierung). Für viele kleine Kanzleien gibt es hier eine wichtige Entlastung — die aber oft missverstanden wird.

Zwei Fragen sind zu trennen. Erstens: Fällt die Seite überhaupt in den Anwendungsbereich des BFSG? Das betrifft Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — etwa eine verbindliche Online-Terminbuchung oder einen Vertragsabschluss auf der Seite. Eine reine Informations-Website ohne solche transaktionalen Funktionen ist davon in der Regel gar nicht erfasst (Fabian Reiter, 2026).

Zweitens — und das ist der entscheidende Punkt: Selbst wenn die Seite in den Anwendungsbereich fällt, greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG. Sie gilt für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (Händlerbund). Diese Ausnahme hängt allein an den Größenschwellen — nicht daran, ob die Seite eine Buchungsfunktion hat. Ein Friseursalon mit acht Mitarbeitenden und Online-Terminbuchung unterliegt deshalb nicht den Barrierefreiheitspflichten, weil die Schwellen eingehalten sind (IHK Köln). Für eine Solo- oder kleine Kanzlei gilt dasselbe: Solange Sie unter 10 / 2 Mio. € bleiben, sind Sie ausgenommen — mit oder ohne Online-Buchung.

Der echte Trigger ist also nicht die Buchungsfunktion an sich, sondern das Überschreiten einer Größenschwelle. Wächst die Kanzlei über 10 Beschäftigte und betreibt sie zugleich eine transaktionale Funktion (z. B. verbindliche Online-Terminbuchung), greift die Pflicht. Auch der Verkauf bestimmter digitaler Produkte kann eine Rolle spielen — die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte (Fabian Reiter, 2026). Wer heute klein ist, aber Wachstum plant, baut die Seite sinnvollerweise von Anfang an technisch barrierefrei — dann hält sie beide Szenarien aus, ohne teuren Umbau.

4. Berufsrechtssichere Texte und Pflichtangaben

Hier wird es kanzleispezifisch. Anwaltswerbung unterliegt dem Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO und § 6 BORA: Sie dürfen sachlich und berufsbezogen über Ihre Tätigkeit informieren, aber nicht irreführend werben (§ 43b BRAO, dejure.org). Reißerische Erfolgsversprechen oder irreführende Erfolgs- und Umsatzzahlen sind unzulässig. Wer Kanzlei-Texte schreibt, muss diese Grenze kennen.

Dazu kommen die Pflichtangaben im Impressum: zuständige Rechtsanwaltskammer mit Kontaktdaten, gesetzliche Berufsbezeichnung und das Land der Verleihung, Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO, CCBE) und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung — Letzteres auch nach der DL-InfoV (RAK München). Ein generischer Webdesigner ohne Branchenwissen liefert das selten vollständig. Ein Fehler hier ist abmahnfähig.

Weg 3: Warum das Abo für viele Kanzleien rationaler ist

Stellen Sie die Rechnung ehrlich auf. Beim Agenturweg zahlen Sie 4.500 € einmalig plus 100 bis 500 € im Monat für Hosting und Pflege — und tragen das Risiko, dass die Seite in zwei, drei Jahren technisch oder rechtlich veraltet ist und erneut Budget verschlingt. Beim Baukasten zahlen Sie mit Ihrer Zeit und tragen das rechtliche Risiko selbst.

Das betreute Monatsabo bündelt all das in eine planbare Zahl. Bei McMedia heißt der Einstieg konkret: 490 € einmaliges Setup und 99 € im Monat im Starter-Tarif (Stand 2026; ein pflegbares Content-Management ist ab dem Pro-Tarif enthalten — die aktuellen Tarife finden Sie auf der Preisseite). Darin steckt der Bau einer lokal sichtbaren, rechtssicher aufgesetzten Seite — und der monatliche Gegenwert: DSGVO-konformes Hosting, laufende Pflege, rechtliche Updates, wenn sich Vorgaben ändern, und Reports, die zeigen, was die Seite tut. Den Code behalten Sie.

Das ergibt vor allem für drei Profile Sinn:

  • Solo- und kleine Kanzleien, die kein vierstelliges Budget am Stück binden wollen und keine Zeit für Technik haben.
  • Kanzleien, die planbare Betriebskosten dem Investitionsrisiko vorziehen — Sie wissen jeden Monat, was läuft und was es kostet.
  • Kanzleien, denen rechtliche Aktualität wichtig ist: Wenn sich morgen eine Vorgabe ändert, wird die Seite mitgezogen, statt dass Sie eine Sonderrechnung bekommen.

Der ehrliche Gegenpunkt: Rechnet man über fünf bis sieben Jahre und Sie hätten ohnehin eine Agentur plus separaten Wartungsvertrag genommen, kann ein einmal gekauftes, selbst gehostetes Projekt günstiger werden — wenn Sie die Pflege diszipliniert selbst stemmen. Tun die meisten Kanzleien das nicht, gewinnt das Abo nicht nur bei der Planbarkeit, sondern unterm Strich.

McMedias Ansatz setzt an den drei Punkten an, an denen Kanzlei-Websites sonst scheitern: lokale Sichtbarkeit (damit Mandanten Sie finden), eine rechtssicher gebaute Basis (DSGVO, BFSG-fähig, berufsrechtskonform) und monatliche Reports statt bloßer Versprechen.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

  • Sie haben Budget am Stück, klare Vorstellungen und jemanden für die Pflege? Der Agenturweg passt. Achten Sie nur darauf, dass die vier Pflichtpunkte oben wirklich enthalten sind und Sie den Code besitzen.
  • Sie brauchen nur eine Online-Visitenkarte und haben Zeit und Lust zum Basteln? Der Baukasten reicht — mit dem klaren Bewusstsein, dass Sichtbarkeit und Rechtssicherheit Ihre Aufgabe bleiben.
  • Sie wollen planbare Kosten, keine Technik-Sorgen und eine Seite, die rechtlich mitwächst? Das betreute Abo ist meist die rationalere Wahl — gerade für Solo- und kleine Kanzleien.

Es gibt keinen universell „richtigen” Weg. Es gibt nur den, der zu Ihrer Kanzlei, Ihrem Budget und Ihrer Zeit passt.

FAQ

Was kostet eine Kanzlei-Website 2026 einmalig? Eine schlanke Einzelanwalt-Site startet bei rund 2.900 €, ein Komplettpaket liegt bei etwa 4.500 €, und Mehr-Standort- oder Blog-Lösungen beginnen ab ca. 7.500 € (redaktionelle Einordnung innerhalb der belegten Marktspannen). Belegt sind die Spannen von rund 1.000–3.500 € für Visitenkarten-Websites und 5.000–20.000 € für vollwertige Unternehmensseiten; hinzu kommen laufende Kosten für Hosting und Pflege von rund 100 bis 500 € pro Monat (graphek.de, 2026).

Muss meine Kanzlei-Website barrierefrei sein? Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG greift für Kanzleien mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme — und sie hängt allein an diesen Größenschwellen, nicht daran, ob die Seite eine Online-Buchung enthält. Eine kleine Kanzlei, die unter den Schwellen bleibt, ist also auch mit verbindlicher Online-Terminbuchung ausgenommen (Händlerbund; IHK Köln). Die Pflicht greift erst, wenn die Kanzlei über eine Größenschwelle wächst. Das ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Was ist besser: einmalig kaufen oder ein Monatsabo? Wer ein Budget am Stück freigeben kann und die Pflege diszipliniert selbst (oder über einen separaten Wartungsvertrag) stemmt, kann mit dem Agenturweg über viele Jahre günstiger fahren. Wer planbare Kosten, keine Technik-Sorgen und automatische rechtliche Updates will, ist mit einem betreuten Monatsabo meist besser bedient — gerade als Solo- oder kleine Kanzlei. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass Sie den Code und die Inhalte besitzen und jederzeit umziehen können.

Was muss im Impressum einer Anwaltskanzlei stehen? Mindestens die zuständige Rechtsanwaltskammer mit Kontaktdaten, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Land der Verleihung, ein Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO, CCBE) sowie Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung nach der DL-InfoV (RAK München). Zusätzlich gilt das anwaltliche Sachlichkeitsgebot nach § 43b BRAO für alle Werbeaussagen (dejure.org).


Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre aktuelle Kanzlei-Website bei diesen vier Pflichtpunkten steht — oder was ein planbares Abo in Ihrem Fall konkret bedeuten würde — schauen Sie sich die Tarife und den Preisrechner an oder buchen Sie ein kurzes, unverbindliches Gespräch. Ohne Verkaufsdruck, mit ehrlicher Einordnung.